Eine 100 Meter lange Halle am Ortseingang: Zu dominant?

Simmerath. Die letzten verfügbaren Grundstücke im Gewerbegebiet Simmerath-Kesternich sind begehrt. Für das Eckgrundstück, gelegen an der Kammerbruchstraße/Bundesstraße/In den Bremen an der Ortsgrenze zwischen und Kesternich und Simmerath, soll durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Voraussetzung für die weitere Planung geschaffen werden. Eine kleine Halle ist bereits in der Phase der Fertigstellung, jetzt möchte ein alteingessener Simmerather Unternehmer hier eine weitere Halle mit deutlich größeren Ausmaßen erreichten – von fast 100 Meter Länge.

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Bei der Beratung im Simmerather Planungsausschuss zeigten sich die Ausschussmitglieder aber noch ein wenig reserviert. Grundsätzlich begrüßte man das Vorhaben, aber wegen des „massigen“ Erscheinungsbildes des Baukörpers, so Stephan Weber (CDU), möchte man vor der endgültigen Zustimmung zunächst noch ein Animationsmodell sehen, dass sie Einordnung in die umliegende Bebauung erleichtern würde.

Der Antragsteller möchte eine Lager- und Logistikhalle errichten, die aufgrund ihrer Größe sowohl innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbegebietsfläche als auch innerhalb der unmittelbar angrenzenden Mischgebietsfläche liegt.

Die geplante Lager- und Logistikhalle hat eine Firsthöhe von 12 Metern und eine Traufhöhe von 10,50 Metern.

Die Lage der Halle zwischen den beiden Orten „sehr dominant“. Man sollte die Möglichkeit überdenken, dem Bauherrn eventuell einen alternativen Standort vorzuschlagen.

Manfred Sawallich
SPD-Ratsmitglied

Für den Bereich des ausgewiesenen Gewerbegebietes wird die zulässige Firsthöhe (maximal 15 Meter) eingehalten, im Bereich des Mischgebietes werden die zulässige Firsthöhe (maximal 11 Meter) allerdings überschritten. So müsste der Bauherr streng genommen im Übergang der beiden Baugebiete die Hallenhöhe um zwei Meter reduzieren. Dies aber will man dem Bauherrn nicht antun, der beantragt hat, die zulässigen Trauf- und Firsthöhen des Gewerbegebietes zu übernehmen.

Da nach allgemeiner Auffassung wohl niemand ein Interesse an einer Wohnbebauung in diesem Bereich hat, bestanden auch keine Bedenken, die zulässigen Gebäudehöhen anzupassen.

Walter Heinrichs (UWG) fand allerdings, dass der Baukörper an diese Stelle „irgendwie nicht hinpasst“, und auch Manfred Sawallich (SPD) fand die Lage der Halle zwischen den beiden Orten „sehr dominant“. Er sprach die Möglichkeit an, dem Bauherrn eventuell einen alternativen Standort vorzuschlagen.“ Jürgen Förster von der Bauverwaltung verwies aber darauf, dass der Bauherr ein Interesse daran habe, in der Nähe seines Betriebssitzes das Bauvorhaben umzusetzen.

Auch an Wohnbebauung denken

Die Erschließung der stützenfreien Halle mit einer Grundfläche von 95 x 35 Meter soll sowohl von der Kammerbruchstraße wie auch vom Weg entlang des Betonwerks erschlossen werden.

Im weiteren Verfahren soll mit dem Bauherrn jetzt über die Möglichkeit einer Absenkung der Firsthöhe gesprochen werden, da auch die Auswirkungen auf die geplante Wohnbebauung an der gegenüberliegenden Seite der Bundesstraße (hier sollen Kesternich und Simmerath zusammenwachsen) zu berücksichtigen seien.

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