Eifeler Zeitung, Heiner Schepp

Beitragsbescheide erst im neuen Jahr

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Weiterhin nicht geklärte Rechtslage bei Anliegerkosten. Damit fehlen im Simmerather Haushalt 910.000 Euro.

SIMMERATH Die Gemeinde Simmerath wird im Kalenderjahr 2019 keine Straßenbaubeiträge für die Bürger in Eicherscheid und Steckenborn mehr erheben. „Da der Düsseldorfer Landtag immer noch keine Einigung darüber erzielt hat, wer künftig die Kosten für Straßeninstandsetzungen zahlen soll, setzt die Gemeinde Simmerath die Beitragserhebung vorübergehend aus“, kündigte Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns im Haupt- und Finanzausschuss an.

Diese Entscheidung halte man auch aufrecht, falls sich bis Anfang Dezember doch noch eine Entscheidung in Düsseldorf ergeben sollte, sagte Hermanns. Nach einer Entscheidung aber sah es auch diese Woche nicht aus, obwohl sich diesen Monat unter anderem eine Anhörung (5. November/im Beisein einer Besuchergruppe aus der Eifel), eine Sitzung drei Tage später und eine Sachverständigenanhörung (18. November) mit dem Thema befasst hatten.

Damit fehlen im Haushalt des laufenden Jahres der Gemeinde Simmerath rund 910.000 Euro, die nach Abschluss der Baumaßnahmen in Eicherscheid mit einer vierwöchigen Zahlungsfrist ursprünglich schon Mitte des Jahres eingezogen werden sollten.

Das Straßennetz der Ortschaft Eicherscheid wurde in den vergangenen Jahren ausgebaut bzw. endausgebaut. Nun sind die Anliegerbeiträge dafür fällig, doch die Gemeinde Simmerath hat den Einzug der Bürgerbeteiligung auf nächstes Jahr verschoben. Foto: Heiner Schepp

Von einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk zu sprechen, ist dennoch fehl am Platze, denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben: „Wenn die Rechtslage klar ist, gehen die Bescheide raus, ich denke mal im Januar oder Februar“, sagte der Bürgermeister. Die Gemeinde berechnet den Anliegern aktuell 50 Prozent der Baukosten, die andere Hälfte trägt sie selbst. Möglich ist, dass das Land NRW die Hälfte der Anwohnerkosten übernehmen wird. „Mitte des Jahres war einmal im Gespräch, dass das Land in jenen Kommunen, die 80 Prozent Anliegerbeiträge erheben, einen 40-prozentigen Zuschuss gewährt. Zuletzt aber war im Gespräch, dass das Land die Hälfte des jeweiligen Satzes, in unserem Fall also 25 Prozent, übernehmen werde“, erläuterte Karl-Heinz Hermanns. Entscheidend für die Beitragserhebung in der Ortschaft Eicherscheid sei aber letztlich, ob die dort getätigten Maßnahmen bei der neuen Regelung vom Stichtag her berücksichtigt werden. So wäre es auch denkbar, dass die Bürger für die Maßnahmen des ersten Bauabschnitts (vor dem 1.1.2018 beschlossen) einen Zuschuss erhalten, für die Zeit danach jedoch eine andere Regelung getroffen werde, so Hermanns. Auch der Städte- und Gemeindebund halte ein solches Splitting für möglich, hieß es im Haupt- und Finanzausschuss.

Wir möchten weder schwarz malen, noch große Hoffnungen auf einen Zuschuss schüren, sondern einfach abwarten, bis die Rechtslage entschieden ist.

Karl-Heinz Hermanns
Bürgermeister

„Wir möchten weder schwarz malen, noch große Hoffnungen auf einen Zuschuss schüren, sondern einfach abwarten, bis die Rechtslage entschieden ist“, wiederholte Hermanns diese Woche noch einmal gegenüber unserer Zeitung.

Übrigens: In Steckenborn ist die Maßnahme noch nicht abgeschlossen, daher gibt es Kostenbescheide auch dort erst später. Laut Bürgermeister wird der Endausbau hier erst 2022/2023 erfolgen. Und bis dahin ist in Düsseldorf noch viel Wasser den Rhein hinunter geflossen.

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