Eifeler Zeitung, Heiner Schepp

Erster Angriff auf die riesige Liste

Straßen und Wirtschaftswege in Simmerath werden repariert. Gemeinde nimmt 2019 rund 300.000 Euro in die Hand.

SIMMERATH „Es gibt viel zu tun – packen wir‘s an!“, hat ein Mineralölkonzern in den 80er Jahren mal geworben, und dies könnte gleichsam auch die Losung für die Gemeinde Simmerath in Sachen Straßenreparaturen sein. Für rund 300.000 Euro sollen in diesem Jahr Maßnahmen aus der riesigen Prioritätenliste abgearbeitet werden.

Nicht weniger als 85 Straßen, Wege und Wirtschaftswege in sämtlichen Ortsteilen der Gemeinde umfasst die „Arbeitsvorlage zur Straßen- und Wegeinstandsetzung 2019“, die im Herbst infolge einer Abfrage bei allen Ortsvorstehern erstellt und die anschließend dem Tiefbauausschuss vorgelegt wurde. Würden alle darin aufgelisteten Schäden repariert, müsste die Gemeinde geschätzte 1,3 Millionen Euro in die Hand nehmen, um alle Holperstrecken, Schlaglöcher und Seenplatten von ihren Straßen zu entfernen. Fast 800.000 Euro würde es allein kosten, die Gemeindestraßen mit den Schadensbildern der Kategorie 1 bis 3 (siehe Box) zu flicken oder zu erneuern, mehr als eine halbe Million Euro könnte man zur Instandsetzung von Wirtschaftswegen investieren.

Da dies Haushalt und Gemeindekasse trotz verbesserter Kassenlage nicht hergeben, waren Fachausschuss und Rat nun gehalten, der Abarbeitung der Prioritätenliste in der vom Bauamt der Gemeinde vorgeschlagenen Reihenfolge zuzustimmen.

Nach dem Maßnahmenkatalog, der vor Verabschiedung des Haushalts genehmigt wurde, stehen daher nun in diesem Jahr auf jeden Fall folgende Maßnahmen auf dem Programm:

Simmerath, Fuggerstraße: teilweise Deckenschäden fräsen und Deckschicht erneuern; Kosten: 30.400 Euro.

Simmerath, Bickeratherstraße: Parkplatz Alte Grundschule, u.a. Befestigung, Aufbau und Entwässerung; 31.322 Euro.

Dedenborn, Auf den Feldern: Zufahrt Friedhof, Deckschicht, teilweise Unterbau; 5558 Euro.

Lammersdorf, Kämpchen: (erste 210 Meter ab Jägerhausstraße) teilweise fräsen, Deckschicht erneuern; 42.844 Euro.

Woffelsbach, Uferstraße: Pflasterfläche herstellen; 9200 Euro.

Rurberg, Woffelsbacherstraße: Instandsetzung Deckschicht und Unterbau sowie Wasserführung; 77.859 Euro.

Rurberg, Dorfstraße: bis Am Grasberg fräsen, Deckschicht wiederherstellen; 21.100 Euro.

Die wohl tiefsten und meisten Löcher im Gemeindegebiet weist die Woffelsbacher Straße in Rurberg nicht erst nach diesem Winter auf. Die Instandsetzung dieser Verbindung zwischen der L 128 und der Ortschaft Rurberg ist daher mit knapp 78.000 Euro die aufwendigste Maßnahme der Liste, die 2019 abgearbeitet wird. Foto: Heiner Schepp

Die Gesamtkosten für die Reparatur dieser Gemeindestraßen betragen 218.283,00 Euro. Ferner sollen Instandsetzungsarbeiten an folgenden Wirtschaftswegen durchgeführt werden:

Dedenborn: Rurbrücke/Sportplatzbrücke Richtung Ölmühle, teilweise fräsen, Deckschicht erneuern; 21.979 Euro.

Seifenauel: teilweise fräsen, Deckschicht erneuern; 1493 Euro.

Eicherscheid: Auf der Heide, Befestigung und Unterbau; 24.265 Euro.

Die Gesamtkosten zur Instandsetzung dieser Wirtschaftswege betragen demnach 47.737 Euro.

Bedingt durch ein gutes Ausschreibungsergebnis werden voraussichtlich noch weitere Maßnahmen in Lammersdorf und Einruhr ausgeführt werden können. Zudem haben alle Fraktionen im Rat einer Erhöhung des Budgets für das Instandsetzungsprogramm auf rund 300.000 Euro zugestimmt. Was mit diesen Zusatzmitteln angepackt wird, soll erst im Laufe des Jahres entschieden werden. Außerdem werden weitere kleinere Maßnahmen und Ausbesserungsarbeiten, vor allem in mehreren Straßen in Lammersdorf, durch den Bauhof erfolgen.

 INFO 

Schadensklassen und Verkehrsbedeutung

Die Gemeinde priorisiert die Schadensbilder nach folgenden Kriterien: Bei Priorität 1 ist die Verkehrssicherheit gefährdet, und der Straßenkörper weist größere Schäden auf. Bei Priorität 2 weist der Straßenkörper Schäden auf, die Straße ist aber technisch noch verkehrssicher. Bei Priorität 3 wurden kleinere Straßenschäden festgestellt, die mittelfristig straßenbautechnisch zu bearbeiten sind.

Eine weitere Bewertung erfolgt hinsichtlich der Verkehrsbedeutung in zwei Stufen. Stufe 1 umfasst Hauptstraßen, stark befahrene Gemeindestraßen und Wirtschaftswege, Stufe 2 Anliegerstraßen und weniger stark befahrende Gemeindestraßen und Wirtschaftswege.

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