Eifeler Zeitung, Peter Stollenwerk

Keine Klage gegen die Umlage

UWG-Antrag abgelehnt. Simmerath sucht lieber Dialog mit der Städteregion.

Simmerath. Schweres Geschütz wollte die Simmerather UWG-Fraktion in der zurückliegenden Sitzung des Simmerather Gemeinderates auffahren, um der Städteregion Aachen eine politische Breitseite zu verpassen. Die Unabhängigen hatten den Antrag gestellt, dass die Simmerather Gemeindeverwaltung die Rechtmäßigkeit des Städteregionshaushaltes 2015/16 anwaltlich überprüfen lassen sollte. Nach dem Austausch der Argumente aber wurde der Antrag bei zwei Gegenstimmen der UWG abgelehnt.

Ausführlich hatte die UWG ihren Antrag begründet. Die Aufgabe einer „qualifizierten Rechtsanwaltskanzlei“ solle es sein, die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Überprüfung der Städteregionsumlage zu untersuchen. Es solle einmal untersucht werden, ob der Städteregionshaushalt gegen die im Grundgesetz verankerte gemeindliche Finanzhoheit verstoße. Und zum anderen möge überprüft werden, ob der Haushalt überhaupt rechtmäßig beschlossen worden sei, da der Gemeinde Simmerath im Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit dem Städteregionshaushalt die Eckdaten des Haushaltes 2015/16 und insbesondere die Höhe der zu erwartenden Umlage nicht eindeutig bekannt gewesen seien. Daher habe die Gemeinde ihre Stellungnahme auf Mutmaßungen aufbauen müssen.

Die UWG zeigt sich überzeugt davon, dass die Städteregionsumlage das „Rücksichtnahmegebot“ missachtet habe. Die für die Gemeinde Simmerath festgelegte Umlage überstrapaziere deren Leistungsfähigkeit.

Das aber sah die Gemeinde selbst wohl etwas anders und bezeichnete das Eckpunktepapier der Städteregion als „nachvollziehbar“. Deshalb habe man auch das Benehmen hergestellt, wenn auch teilweise „mit Bedenken“. Außerdem wies die Verwaltung darauf hin, dass es letztlich Sache der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde sei, eine „Rechtmäßigkeitsprüfung“ der Umlagesätze vorzunehmen.

Was das rechtliche Vorgehen gegen die Städteregionsumlage unter Hinzuziehung einer Anwaltskanzlei betrifft, sieht die Verwaltung eine gerichtliche Auseinandersetzung „als nicht zielführend“ an. Unabhängig davon wäre ein solches Verfahren mit einem enormen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Die Verwaltung geht dabei von einem Anwaltshonorar in fünfstelliger Höhe aus.

Kosten nicht zu verantworten

Bei der Aussprache in der Ratssitzung machte Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns zudem deutlich, dass er es nicht für die richtige Entscheidung halte, den Klageweg zu beschreiten. Er bevorzuge es, mit der Städteregionsverwaltung den konstruktiv-kritischen Dialog zu suchen. Die Hälfte der Umlage werde im übrigen durch die Soziallasten verursacht. Diese Kosten seien, so Hermanns, von den Kommunen kaum noch zu finanzieren, ständen aber außerhalb jeder Diskussion.
Das Vorgehen der Verwaltung unterstützte auch Christoph Poschen (CDU). Die Kosten eines Gerichtsverfahren seien gegenüber dem Steuerzahler nicht zu verantworten. Außerdem sei es Sache der Bezirksregierung zu prüfen, ob die Städteregion rechtswidrig gehandelt habe.

Gregor Harzheim (SPD) brachte zwar sein „Unbehagen“ über die Höhe der Städteregionsumlage zum Ausdruck, schätzte die Erfolgsaussichten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung aber als gering ein. Außerdem habe der Rat mehrheitlich (gegen die Stimmen der SPD) das Benehmen mit der Städteregionsumlage hergestellt. Nun könne man nicht hingehen und das Benehmen wieder zurücknehmen. „Das geht von der Außenwirkung her gar nicht.“

Fahrradzentrum: SPD kritisiert den Standort

Kritik an der Finanzpolitik der Städteregion Aachen äußerte jetzt Simmeraths SPD-Fraktionssprecher Gregor Harzheim im Rahmen der Debatte über die Städteregionsumlage im Gemeinderat. Man müsse „nicht jeden Quatsch bauen, nur weil er bezuschusst wird“, kritisierte er die Pläne der Städteregion, Kalterherberg als Standort für ein Fahrradkompetenzzentrum auszuwählen.

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