Eifeler Zeitung, Andreas Gabbert

Kommunalaufsicht sieht keine Rechtswidrigkeiten

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Simmerather SPD-Fraktion reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister ein und scheitert damit.

Simmerath. Noch bevor über die Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ diskutiert werden konnte, hatte die SPD die Vorgehensweise der Verwaltung im Vorfeld massiv kritisiert und sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Simmeraths Bürgermeister, Karl-Heinz Hermanns, eingereicht. Die SPD warf der Verwaltung vor, seit dem Beschluss des Landes im September des vergangenen Jahres „unverhältnismäßig viel Zeit verstreichen zu lassen, ohne politisch über die Verwendung der Mittel zu beraten“. Die Städteregion als Kommunalaufsicht teilte der SPD mit, dass die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister selbst nicht möglich sei. Den Sachverhalt habe man jedoch geprüft. Die Städteregion hält fest, dass kein rechtswidriges Unterlaufen der gesetzlichen Bestimmungen zu erkennen sei.

Am 3. März hatte die Verwaltung die Mitglieder des Generationen-, Schul- und Sozialausschusses (GSA-Ausschuss) darüber informiert, dass die für den 14. März geplante Sitzung des Ausschusses verschoben werden müsse. Als Grund hatte die Verwaltung angegeben, dass noch Gespräche mit den Schulleitungen geführt würden und daher noch kein Konzept vorgelegt werden könne, was aber wesentlicher Bestandteil des Förderprogramms sei. Am 8. März beantragte die SPD eine Sitzung des Ausschusses, die spätestens in der 19. Kalenderwoche, also in der Woche vor der Landtagswahl, stattfinden solle.

Am 16. März wurde der SPD mitgeteilt, dass in Abstimmung mit den Ausschussvorsitzenden eine gemeinsame Sitzung des GSA- und des Struktur- und Hochbauausschusses am 18. Mai vorgesehen sei, also eine Woche nach der Landtagswahl. Dabei handele es sich um den frühestmöglichen Termin.

Sondersitzung beantragt

„Damit nicht weitere Zeit verloren geht“, beantragte die SPD am 21. April daraufhin die Einberufung einer Sondersitzung des GSA-Ausschusses bis zum 11. Mai. Da eine Verwendung der Mittel für Hochbaumaßnahmen keineswegs beschlossen sei, halte die SPD-Fraktion es für erforderlich, zunächst im GSA über die grundsätzliche Verwendung dieser Mittel zu beraten, und erst wenn der GSA-Ausschuss sich für Hochbaumaßnahmen ausspreche, diese dann im oder mit dem Struktur- und Hochbauausschuss zu beraten und zu beschließen.

Keine adäquaten Räume

Die Antwort der Verwaltung erfolgte am 27. April. Darin erklärte der Bürgermeister nochmals die Gründe, warum die Sitzung erst am 18. Mai und dann gemeinsam mit dem Struktur- und Hochbauausschuss stattfinden könne. Der Bürgermeister schrieb, dass das Schulverwaltungsamt und die Strukturabteilung intensiv an einem Konzept arbeiteten, wobei auch die Schulleitungen eingebunden seien. Eine politische Beratung sei vor der Erstellung des Konzeptes nicht sinnvoll. Außerdem stünden vorher keine adäquaten Räume im Rathaus zur Verfügung. Diese seien durch andere Sitzungen und die Vorbereitungen für die Landtagswahl belegt. Eine gemeinsame Sitzung der beiden Ausschüsse sei deshalb nötig, „da der größtmögliche Verwendungsanteil immer auch die Gebäudesubstanz betrifft“.

Mit Blick auf die Ladungsfristen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde wies der Bürgermeister daraufhin, dass falls der GSA-Ausschuss zunächst über die grundsätzliche Verwendung der Mittel berate, der Struktur- und Hochbauausschuss frühestens am 23. Mai über Hochbaumaßnahmen beraten könne. Also werde mit einer gemeinsamen Sitzung am Donnerstag, 18. Mai, auch dem Begehren der SPD, nicht weitere Zeit zu verlieren, Rechnung getragen.

Verfahrensweise beanstandet

Daraufhin hatte die SPD am 8. Mai bei der Kommunalaufsicht, der Städteregion, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister eingereicht. Dem Bürgermeister werde in der Geschäftsordnung der Gemeinde nicht das Recht eingeräumt, eine beantragte Sitzung zu versagen. „Die politische Entscheidung und anschließende Umsetzung des politischen Willens darf nicht ins Gegenteil verkehrt werden, indem die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze vor der politischen Beteiligung ein fertiges Konzept vorlegt, um dieses Konzept letztendlich nur noch beschließen zu lassen“, schrieb die SPD und bat darum, „die Verfahrensweise des Bürgermeisters zu beanstanden und für die regelgerechte politische Verfahrensweise zur Verwendung der erheblichen Landesmittel für die Gemeinde Simmerath zu sorgen“.

Die Städteregion Aachen bat den Bürgermeister daraufhin um Stellungnahme. Darin erklärte der Bürgermeister nochmals die Gründe für das Vorgehen der Verwaltung. Er bezeichnete die Vorwürfe als nicht haltbar und wies sie in allen Punkten zurück. Das bestätigt die Städteregion in ihrem Antwortschreiben an die SPD. Dort heißt es: „Der Bürgermeister der Gemeinde Simmerath hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die für eine früher stattfindende Sondersitzung von den Fachämtern fertigzustellende Konzeption zeitlich nicht möglich sei. Die von ihm vorgebrachten Gründe zur Einberufung der Sitzung auf den 18. Mai 2017 sind in der Gesamtbetrachtung nachvollziehbar und lassen unter Würdigung des dem Antragsrecht nach § 47 Abs. 1 GO NRW zu Grunde liegenden Minderheitenschutz kein rechtswidriges Unterlaufen der gesetzlichen Bestimmungen erkennen.“

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