Eifeler Zeitung, Joachim Zinsen

Tausende Kinder aus der Region erhalten mehr Geld

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Die Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt (SPD) wirbt für das neue Bildungs- und Teilhabepaket. Am 1. August tritt es in Kraft.

AACHEN Die Bundesregierung will mit dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ Millionen Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen finanziell besser unterstützen. Unter anderem sieht das Gesetz deutliche Korrekturen am bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket vor. Die Aachener Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt (SPD) hat für unsere Zeitung nun Zahlen zusammengestellt, die andeuten, wie viele Kinder aus der Region ab dem 1. August vom Ausbau gerade dieser staatlichen Leistungen profitieren könnten.

Änderungen bei der Nachhilfe

Bisher bekommen Schüler aus armen Familien jährlich rund 100 Euro vom Staat. Sie können sich davon Stifte, Schulranzen, Hefte oder auch eine Lern-App kaufen. „In der Städteregion Aachen erhalten das Geld derzeit rund 9500 Kinder, im Kreis Düren sind es knapp 4100, im Raum Heinsberg etwa 3100“, sagt Schmidt. Dank der Reform des Bildungs- und Teilhabepakets wird dieser Personenkreis ab dem kommenden Schuljahr mit 150 Euro unterstützt – 100 Euro werden zum Schulbeginn ausgezahlt, 50 Euro folgen im Februar beim Start des zweiten Schulhalbjahres. Anspruchsberechtigt sind alle Kinder aus Familien, die Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Gleiches gilt auch für Schüler, deren Eltern den zum 1. Juli auf maximal 185 Euro erhöhten Kinderzuschlag erhalten.

Eine weitere Verbesserung: Künftig gibt es für „arme Kinder“ in Schulen und Kitas ein kostenloses Mittagessen. Bisher war es nur preisreduziert. Laut Schmidt profitieren davon in der Städteregion Aachen bereits nach derzeitigem Stand rund 4700, im Kreis Düren rund 1600 und im Kreis Heinsberg knapp 1500 Kinder.

Die Änderungen am Bildungs- und Teilhabepaket sind ein enormer Fortschritt.

Ulla Schmidt

Änderungen gibt es für Schüler aus bedürftigen Familien auch bei der Nachhilfe. Ab dem 1. August können Eltern deren Kostenübernahme nicht erst dann beantragen, wenn ihr Kind akut versetzungsgefährdet ist. „Sie erhalten bereits Geld, sobald erste Schwierigkeiten auftauchen und es beispielsweise einfach nur darum geht, die Schulnote ihres Kindes von einer Vier auf eine Drei zu verbessern“, sagt Schmidt. „Bisher erhalten in der Städteregion Aachen 394, im Kreis Düren 19 und im Kreis Heinsberg 167 Kinder kostenlose Nachhilfe“, sagt Schmidt und prognostiziert: „Künftig werden es wahrscheinlich erheblich mehr sein.“

Schließlich verspricht das Gesetz aus dem Haus von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) deutliche Verbesserungen bei der Schülerbeförderung. Zum einen werden bedürftigen Kindern bei Tagesausflügen ihrer Schule oder Tagesstätte die Fahrkosten komplett erstattet. Zum anderen entfällt für sie der bisherige Eigenanteil von fünf Euro für eine Monatskarte des Öffentlichen Nahverkehrs. Das gilt übrigens auch für deren Nutzung außerhalb des Schulverkehrs – beispielweise für Fahrten zu Freunden oder zum Sportverein. „Letzteres soll verhindern, dass Kinder vom sozialen Leben ausgeschlossen sind“, sagt Schmidt. Allerdings nahmen bisher in der Städteregion Aachen nur 44 Schüler (für Düren und Heinsberg liegen Schmidt keine Zahlen vor) die subventionierte Fahrkarte in Anspruch. Deshalb erwartet die Bundestagsabgeordnete gerade in diesem Bereich eine hohe Zunahme.

„Das Verfahren wurde vereinfacht“

Wie viele Schüler genau in der Region von den Verbesserungen profitieren werden, lässt sich allerdings nur schwer prognostizieren. Denn Eltern müssen die Leistungen für ihre Kinder auch tatsächlich beantragen. In der Vergangenheit ist das häufig nicht geschehen. Schätzungen gehen davon aus, dass bisher nur etwa 25 Prozent der Anspruchsberechtigten das ihnen zustehende Geld abgerufen haben. Als Grund nennen Experten die deutlich zu komplizierten Antragsverfahren. „Viele Eltern waren damit schlichtweg überfordert“, sagt auch Schmidt. „Franziska Giffey hat das Verfahren deshalb deutlich entschlackt und vereinfacht.“

Die Opposition im Bundestag, aber auch der Kinderschutzbund sehen das jedoch anders. Sie halten das Antragsverfahren weiterhin für zu bürokratisch. Gleichzeitig bemängeln Grüne und Linke, das gesamte „Starke-Familien-Gesetz“ sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bei der Bekämpfung von Kinderarmut allerdings immer noch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Schmidt kann diese Kritik nur sehr bedingt nachvollziehen. „Die Änderungen am Bildungs- und Teilhabepaket sind ein enormer Fortschritt“, sagt die Sozialpolitikerin. „Natürlich wäre es schön, wenn wir noch mehr für arme Kinder tun könnten. Aber weitergehende Schritte müssen nicht nur finanzierbar, sondern in der Koalition mit der Union auch politisch durchsetzbar sein.“

Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden. Für Bezieher des Kinderzuschlags oder Wohngeldempfänger sind daneben auch die Kommunen zuständig.

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