Zahl der aktuell nachgewiesenen Coronafälle in der Städte Region Aachen: | |||
Stand 19.03.2021 | |||
Kommune | Aktive Fälle | Gesamtzahl der Fälle | Sieben-Tage-Inzidenz* |
Aachen | 428 | 8.190 | 117 |
Alsdorf | 70 | 1.729 | 81 |
Baesweiler | 51 | 1.136 | 103 |
Eschweiler | 125 | 2.002 | 106 |
Herzogenrath | 77 | 1.687 | 95 |
Monschau | 30 | 312 | 162 |
Roetgen | 7 | 250 | 58 |
Simmerath | 24 | 443 | 130 |
Stolberg | 113 | 2.102 | 103 |
Würselen | 74 | 1.496 | 98 |
noch nicht lokal zugeordnet | 1 | 1 | |
StädteRegion gesamt | 1.000 | 19.348 | 108 |
Die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt aktuell in Simmerath bei 130 und in der gesamten StädteRegion Aachen bei 108. Zum Vergleich: Am 12.03.2021 lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Simmerath bei 71 und in der gesamten StädteRegion Aachen bei 86. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 484.
*Was ist die Sieben-Tage-Inzidenz?Die Sieben-Tage-Inzidenz ist die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage. Gibt es mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, treten bestimmte Notfallszenarien in Kraft, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die betroffenen Kommunen stimmen sich hierzu mit dem Landeszentrum Gesundheit und der zuständigen Bezirksregierung ab.Abstand halten auch im Freien Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle Bürgerinnen und Bürger daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2
Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse:https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor
Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung der Impf-Priorisierungsgruppe 2. Demnach können jetzt unter anderem folgende Gruppen ab dem 08. März ein Impfangebot wahrnehmen:
- Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
- Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
- Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
- Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen
Die Impfberechtigten müssen online einen konkreten Impftermin vereinbaren. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter:
www.staedteregion-aachen.de/impftermin.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Es werden zusätzliche Impfdosen für Menschen erwartet, die älter als 80 Jahre sind. Deshalb werden auf dem Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung zusätzliche Termine angeboten. Terminbuchungen sind sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) möglich. Wer seinen Impftermin vorziehen möchte, sollte ebenfalls die 0800/116117-01anrufen und einen früheren Termin buchen!
Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.
Ab dem 19.03.2021 wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen auch wieder „AstraZeneca“ verimpft.
Schon ab Freitag, dem 19.03.21 sollen die Impfungen wieder beginnen, teilt die StädteRegion Aachen mit.
„Alle, die einen Termin haben, sind herzlich eingeladen, diesen auch wahrzunehmen“, erklärt der städteregionale Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons nach der heutigen Entscheidung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA). Das gilt auch für die folgenden Tage!
„Wer Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in der kommenden Woche zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wir werden noch einmal alle, die einen Termin vereinbart hatten, per E-Mail anschreiben und den Ablauf erklären. Wer seinen Termin in der kommenden Woche nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten“, so Ziemons.
AstraZeneca steht bislang für die Impfungen in der Eingliederungshilfe sowie der berufsbezogenen Gruppen (z.B. Schul- und Kita-Beschäftigte oder Beschäftigte bei Pflegediensten etc.) zur Verfügung.
Einzelfallentscheidungen bei Impfungen möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt.
Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten reingesetzt.
Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.
Informationen zur Corona-SchutzimpfungDas Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.Hilfe bei Fahrten zum Impfzentrum nach Aachen
Wer Hilfe bei der Organisation von Fahrten zu Impfterminen nach Aachen benötigt, kann sich gerne an die Gemeinde Simmerath wenden. Gegen einen kleinen Kostenbeitrag übernimmt die Geno Eifel in Kooperation mit der Gemeinde Simmerath Fahrten zum Impfzentrum, wenn andere Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Für Personen, denen eine Kostenbeteiligung nicht möglich ist, wird seitens der Gemeinde versucht, eine Fahrt zum Impftermin, z.B. mit Hilfe der Ortsvorsteher in den einzelnen Ortschaften oder über andere Angebote zu ermöglichen.Kostenlose Bürgertests
Asymptomatische Personen haben – im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Diese Sichtweise der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen ist jetzt von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eindeutig bestätigt worden.
Alle aktiven Testzentren findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.