Eifeler Zeitung, Andreas Gabbert

900.000 Euro für die Sportvereine

Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ der NRW-Landesregierung bringt auch Gelder in die Nordeifel.

NORDEIFEL Mit dem neuen Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ stellt die Landesregierung in den nächsten vier Jahren 300 Millionen Euro für die Modernisierung, Sanierung, den Umbau oder Ersatzneubau von Sportstätten bereit. Davon profitieren auch die Sportvereine in der Eifel, denn den Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath werden jeweils 300.000 Euro zugewiesen.

Davon sollen in den kommenden vier Jahren Gelder für Anträge von Vereinen gezahlt werden, die Sportstätten besitzen, gemietet oder gepachtet haben. Vorgesehen ist, dass die Stadt-, Gemeinde- und Kreissportbünde den Bedarf ermitteln und zunächst lediglich Projektskizzen aus den Vereinen einreichen.

Interesse an vielen Orten groß

„Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der sportlichen Infrastruktur.“

Karl-Heinz Herrmanns
Bürgermeister der Gemeinde Simmerath

Simmeraths Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns, begrüßt, dass die Landesregierung auch im Sportbereich ein Förderprogramm auf den Weg gebracht hat. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der sportlichen Infrastruktur“, sagt Hermanns. In Lammersdorf gebe es Bestrebungen einen Kunstrasenplatz zu errichten, und auch in anderen Orten sei das Interesse groß, die vorhandene Sportinfrastruktur zu verbessern. Hermanns würde begrüßen, „wenn das Geld für verschiedene Zwecke an unterschiedlichen Orten zum Einsatz kommen würde“. Der Bürgermeister will den Gemeindesportverband nun zeitnah zu einem Gespräch einladen. Dann soll überlegt werden, wofür die für Simmerath zur Verfügung stehenden Mittel verwendet werden. „Das soll in einem transparenten Prozess geschehen“, sagt Hermanns. Außerdem solle sich auch der Kultur- und Sportausschuss mit der Sache befassen.

Eine größere Maßnahme, für die man die Mittel aus dem neuen Förderprogramm gut gebrauchen könnte, sei zum Beispiel die Erneuerung des Belags des Kunstrasenplatzes in Konzen, sagt Monschaus Bürgermeisterin Margareta Ritter. Foto: Andreas Gabbert

„Wir haben starke Sportvereine mit einem großen Interesse am Erhalt ihrer Sportstätten, die sie aufwendig selber pflegen“, sagt Monschaus Bürgermeisterin Margareta Ritter. Sanierungs- und Erneuerungsbedarf sei an einigen Sportstätten erkennbar, das sei auch im Frühjahr bei der jährlichen Besichtigung der Sportplätze deutlich geworden. Eine größere Maßnahme, für die man die Mittel aus dem neuen Förderprogramm gut gebrauchen könnte, sei zum Beispiel die Erneuerung des Belags des Kunstrasenplatzes in Konzen. In diesem Fall müssten aber zunächst die Beratungen der EU zum Thema Mikroplastik abgewartet werden, erklärt Ritter.

Auch in der Gemeinde Roetgen gibt es zwei Fußballplätze mit Kunstrasenbelag. Diese seien aber relativ neu, darum bestehe hier im Gegensatz zu anderen Kommunen kein Handlungsbedarf, sagt Roetgens Bürgermeister Jorma Klauss. „In Roetgen gibt es aber viele Sportvereine und entsprechende Sportstätten. Von daher werden wir schon eine sinnvolle Verwendung für die Fördermittel finden. Ein Thema wird sicherlich die Beachvolleyballanlage des TV Roetgen sein“, sagt Klauss.

   I N F O   

Diese Maßnahmen werden gefördert

Bislang erhalten die Kommunen vom Land jährlich eine Sportpauschale, die in kommunaler Selbstverwaltung für öffentliche Sportstätten aufgewendet oder nach Bedarf oder gutem Willen auch an Vereine verteilt wird. Im Jahr 2018 standen Monschau, Simmerath und Roetgen jeweils 60.000 Euro zur Verfügung. Mit dem neuen Förderprogramm stehen den Vereinen in den kommenden vier Jahren in den drei Nordeifelkommunen insgesamt 900.000 Euro (jeweils 300.000 Euro) zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen sowie die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit beziehungsweise Barrierearmut und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Der Erwerb von Sportstätten ist von der Förderung ausgeschlossen.

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