Diskussion um die Zahl der Wahlbezirke in der Gemeinde Simmerath mit Blick auf die Kommunalwahl 2020
SIMMERATH Mit Blick auf die Kommunalwahl im kommenden Jahr muss die Frage beantwortet werden, wie viele Wahlbezirke in der Gemeinde Simmerath sinnvoll sind. Darüber wurde jetzt in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Simmerath kontrovers diskutiert.
Bliebe es nämlich bei der bisherigen Einteilung in 16 Wahlbezirke würde die Höchstgrenze von 1185 Einwohnern in den drei Wahlbezirken des Zentralortes nicht mehr eingehalten (siehe Box). Die müssten neu zugeschnitten und eine deutliche Einwohnerzahl an andere Wahlbezirke abgegeben werden. Da die Einwohnerzahlen von Strauch und Rollesbroich auch nur knapp innerhalb der zulässigen Höchstgrenze liegen, sieht die Verwaltung hier ebenfalls Handlungsbedarf. Als problematisch werden auch die kleineren Wahlbezirke (Einruhr/Erkensruhr, Woffelsbach/Hechelscheid, Dedenborn/Hammer/Eicherscheid südlicher Teil) wahrgenommen. Bei Neuzuschnitten wird die Gefahr gesehen, dass Ortschaftsgrenzen nicht mehr eingehalten beziehungsweise weiter verschoben würden.
Varianten geprüft
Deshalb hatte die Verwaltung geprüft, wie sich die Situation bei 17 oder 15 Wahlbezirken darstellt.
Ich kann nicht erkennen, dass die Qualität der Arbeit des Gemeinderates durch zwei weitere Mitglieder steigen würde.
Reinhold Köller, UWG
Sie kam zu dem Schluss, dass die oben genannten Probleme bei einer Einteilung in 17 Wahlbezirke besser gelöst werden könnten. Der neue Wahlbezirk könnte dann im Zentralort Simmerath eingerichtet werden. In diesem Fall würde der Stimmbezirk 402 (oberer Teil Kammerbruchstraße), der bei der letzten Kommunalwahl dem Wahlbezirk Kesternich (Oberdorf) zugeschlagen worden ist, entfallen und wieder nach Simmerath gehen. Handlungsbedarf würde aber auch weiterhin in den Wahlbezirken Strauch und Rollesbroich bestehen. 68 Einwohner aus Strauch (Monschauer Straße bis circa Kreisverkehr) und 27 Einwohner aus Rollesbroich (Gewerbegebiet) würden dann dem Wahlbezirk 9 (Simmerath nördlicher Teil mit Witzerath) zugeschlagen. Der finanzielle Aufwand dürfte sich aus Sicht der Verwaltung für zusätzliche Ratsmitglieder auf rund 2500 Euro jährlich pro Ratsmitglied belaufen. Bei 17 Wahlbezirken und 34 Ratsvertretern wären das 5000 Euro pro Jahr mehr als bisher.
Bei 15 Wahlbezirken würde die Mindestzahl über den Einwohnerzahlen der kleineren Wahlbezirke liegen. Das hätte zur Folge, dass ihnen Einwohner aus anderen Wahlbezirken zugeschlagen werden müssten. Die Verwaltung geht davon aus, dass zum Beispiel im Wahlbezirk Einruhr/Erkensruhr mindestens 60 Einwohner (vorrangig aus Dedenborn) hinzukommen müssten. Aber auch der Wahlbezirk Dedenborn sei zu klein, so dass mindestens 100 Einwohner aus dem Wahlbezirk Eicherscheid hinzukommen müssten. Ähnlich verhalte es sich im Wahlbezirk Woffelsbach/Hechelscheid, dem rund 50 Einwohner aus dem Wahlbezirk Steckenborn hinzugefügt werden müssten.
Die Verwaltung sieht hier keine sinnvolle Möglichkeit, einen Wahlbezirk wegfallen zu lassen, da damit aus ihrer Sicht eine komplette Neuaufteilung der Wahlbezirke notwendig würde und die Wahrung räumlicher Zusammenhänge kaum möglich erscheine.
Zusammenlegung im Rurtal
Aus Sicht der SPD stellt sich das anders dar. Sie verwies auf die Vorteile, die eine Einteilung in 15 Wahlbezirke ihrer Meinung nach ergeben würden. Dann würden nämlich Strauch, Rollesbroich und Eicherscheid jeweils einen eigenen Wahlbezirk bilden. Simmerath und die Kammerbruchstraße würden wieder zusammenfinden. Einruhr, Erkensruhr, Hirschrott, Dedenborn und Hammer würden ebenso einen Wahlbezirk bilden. Außerdem würden in Kesternich weiterhin zwei Wahlkreise gebildet, einschließlich Huppenbroich.
Die CDU und die Grünen folgten den Ausführungen der Verwaltung und sprachen sich für eine Aufteilung in 17 Wahlbezirke aus, während die SPD eine Aufteilung in 15 Wahlbezirke befürwortete und die UWG eine Aufteilung in 14 Wahlbezirke.
Christoph Poschen (CDU) erklärte, bei 15 Wahlbezirken werde der räumliche Zusammenhang nicht gewahrt, der gerade in ländlichen Kommunen wichtig sei. Eine Einteilung in 17 Wahlbezirke sei daher die vernünftigste Lösung. Dies möge zwar wie eine Erhöhung der Zahl der Ratsvertreter wirken, gegenüber den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes handele es sich aber immer noch um eine Reduzierung. „Das sind gewachsene Strukturen, die sie zerschlagen wollen“, warf Bernd Goffart (CDU) der SPD mit Blick auf die Orte im Rurtal vor.
Siegfried Lauscher (SPD) wies darauf hin, dass eine Einteilung in 15 statt 17 Wahlbezirke mit einer Kostenersparnis von 10.000 Euro jährlich verbunden wäre. Sein Fraktionskollege Manfred Sawallich sagte, wenn diese Variante ernsthaft geprüft werde, sei zu erkennen, dass auch hier die Einheit der Orte gewahrt werde. Bei der Einteilung in 17 Bezirke gebe es zwar weniger Änderungen, bei einer Einteilung in 15 Bezirke seien aber auch die positiven Veränderungen zu beachten.
Reinhold Köller (UWG) sprach sich grundsätzlich gegen eine Erhöhung der Wahlbezirke aus und forderte eine Absenkung auf das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß. Wichtig sei es, die Ortschaften und ihre Identität zu stärken. In der Vergangenheit sei es nicht möglich gewesen, die Struktur der Orte eins zu eins abzubilden, und dies werde auch in Zukunft nicht gelingen. „Ich kann nicht erkennen, dass die Qualität der Arbeit des Gemeinderates durch zwei weitere Mitglieder steigen würde“, sagte Köller.
„Die Wahlbeteiligung muss ein hohes Gut sein“, betonte Klaus Stockschlaeder (Grüne) und erklärte, dass man sich einen „Bärendienst“ erweise, „wenn die Leute nicht mehr ihren Vertreter wählen können“. Kosten dürften dabei nicht im Wege stehen. Um die Wahlbeteiligung hoch zu halten, sei es das wert.
Mit den Stimmen von CDU und Grünen wurde dem Gemeinderat schließlich die Einteilung in 17 Wahlbezirke mit 34 Ratsvertretern empfohlen.
I N F O
Gesetzliche Regelungen und Grundlagen
Das Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass in Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl zwischen 8000 und 15.000 Einwohnern 32 Ratsvertreter gewählt werden, davon 16 in Wahlbezirken. In Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl zwischen 15.000 und 30.000 Einwohnern ist die Wahl von 38 Ratsvertretern vorgesehen, davon 19 in den Wahlbezirken.
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Zahl der zu wählenden Vertreter zu verringern. Bis 2016 lag diese Zahl bei maximal sechs Vertretern (je zur Hälfte in den Wahlbezirken), seit 2016 liegt sie bei maximal zehn.
Das Gesetz regelt auch, dass das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke eingeteilt wird, wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind. Die Zahl der Vertreter hat somit Auswirkungen auf die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke. Außerdem muss bei der Abgrenzung der Wahlbezirke beachtet werden, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Einteilung nach Ortschaften soll möglichst eingehalten werden. Zudem darf die Abweichung der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke nicht mehr als 25 Prozent nach oben oder nach unten betragen.
Ende des Jahres 1999 wurden in der Gemeinde Simmerath erstmals mehr als 15.000 Einwohner registriert. Seitdem lag die Zahl der Einwohner immer darüber. Demnach hätte die Zahl der zu wählenden Vertreter bei der Kommunalwahl im Jahr 2004 erstmals 38 betragen. Damals machte der Gemeinderat von der im Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch und reduzierte die Zahl der zu wählenden Vertreter um sechs auf 32. Ebenso wurde bei den Kommunalwahlen in den Jahren 2009 und 2014 verfahren.