Infos zur Europawahl am 09.06.2024

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Infos der Gemeinde Simmerath

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. EU-Bürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

Für eine Teilnahme an der Wahl müssen Betroffene folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz der Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Innehaben einer Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder den übrigen EU-Mitgliedsstaaten seit mindestens drei Monaten, d.h. seit dem 09. März 2024 (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet)
  • kein vorliegender Ausschluss vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland oder in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen
  • Eintragung in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen.

Eintragung ins Wählerverzeichnis

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die Unionsbürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Die Unionsbürger erhalten dann in Zukunft automatisch ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen die Unionsbürger bei der Gemeindeverwaltung Simmerath, Rathaus 1, Wahlamt, 52152 Simmerath, bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen. Das Antragsformular und ein informierendes Merkblatt erhalten Sie bei der Gemeinde Simmerath (Rathaus 1, Wahlamt, Zimmer 109, 52152 Simmerath) oder online unter:

Hierüber wurden alle Unionsbürgerinnen und – bürger der Gemeinde Simmerath in einem separaten Schreiben vom 13.03.2024 informiert.

Der Antrag kann per Post an die Gemeinde gesendet werden. (Dabei sind die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten zu beachten!)

Keine Neueintragung notwendig

Sind die Unionsbürger aufgrund ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, muss kein erneuter Antrag gestellt werden. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die Unionsbürger bis einschließlich zum 19. Mai 2024 gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im deutschen Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Entscheidung gegen eine Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis erneut ein Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gestellt wird.

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.

Teilnahme als Wahlbewerber

Für eine Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU erhältlich unter 

Ansprechpartnerin (Gemeinde Simmerath)

Frau Hurtz

Telefon02473 607-139
E-Mailjhurtz@gemeinde.simmerath.de

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