Eifeler Nachrichten, Peter Stollenwerk

Auch kleinere Orte können sich noch weiterentwickeln

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Die zahlreichen Einwände der NRW-Kommunen zum Entwurf des Landesentwicklungsplans zeigten offenbar Wirkung

Simmerath. Als der Landesentwicklungsplan NRW (LEP) vor zwei Jahren erstmals öffentlich präsentiert wurde, fiel der Entwurf bei vielen Kommunen nicht gerade auf fruchtbaren Boden.

Insbesondere die ländlich geprägten Kommunen sahen im LEP-Entwurf Nachteile bei den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten. Die Folge: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen beim Land nicht weniger als 1400 Stellungnahmen mit über 10 000 Anregungen ein. Diese Flut der Eingaben zeigte offenbar Wirkung.

Da aber bekanntlich nicht so heiß gegessen wie gekocht wird, rudert der aktuelle LEP-Entwurf nun in einigen Punkten zurück. In einem zweiten Beteiligungsverfahren wurden die Kommunen erneut um ihre Stellungnahme gebeten.

Diese Annäherung nahm man jetzt auch zustimmend im Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath zur Kenntnis, vor allem weil die Verwaltung feststellte, „dass in den überarbeiteten Entwurf eine Vielzahl der vorgetragenen Änderungen übernommen worden sind“. Insoweit stelle der neue LEP-Entwurf auch „eine Verbesserung der kommunalen Planungshoheit dar“.

Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die erneute Stellungnahme der Gemeinde Simmerath dann auch nur noch auf einige wesentliche Punkte.

So wird erneut die Anregung vorgetragen, dass Simmerath im LEP als Mittelzentrum eingestuft werden soll.

Ein ganz wichtiger Punkt für die ländlichen Kommunen ist auch die weitere Entwicklung der Ortschaften, da im ersten LEP-Entwurf zunächst die Rede davon war, dass in Orten unter 2000 Einwohnern keine neuen Siedlungsmöglichkeiten mehr geschaffen werden sollten. Im zweiten LEP-Entwurf wurde nun klargestellt, dass sich auch „in denen im Freiraum gelegenen Ortsteilen eine Siedlungsentwicklung vollziehen kann“.

Auch hatte der erste LEP-Entwurf gefordert, dass die Kommunen nicht mehr benötigte Siedlungsreserveflächen zurücknehmen sollten. Nunmehr heißt im neuen LEP-Entwurf, dass „bei der Bedarfsermittlung Abweichungen im Einzelfall erlaubt sind“.

Die Landesregierung verfolgt mit dem neuen LEP das Ziel, die zukünftige räumliche Entwicklung des Landes an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Der demografische Wandel, die Globalisierung der Wirtschaft, aber auch der fortschreitende Klimawandel sollen sich im LEP widerspiegeln.

Der LEP soll für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren die räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung des Landes in groben Zügen festlegen.

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