Eifeler Zeitung, Heiner Schepp

Dörfer sollen ihre Friedhöfe behalten

Hauptausschuss der Gemeinde Simmerath setzt diverse Gebühren für 2020 fest. Kanalgebühr bleibt unter 4 Euro.

SIMMERATH Während die Abfallgebühren in der Gemeinde Simmerath im kommenden Jahr auf breiter Front sinken, ergab die Gebührenbedarfsberechnung für die Kosten auf den Friedhöfen einen moderaten Anstieg in beinahe allen Bereichen. Etwas teurer wird auch die Straßenreinigung, hier allerdings nur der Bereich Winterdienst. Nahezu unverändert bleibt die Abwassergebühr im Jahr 2020.

Friedhöfe

Das sich weiter stark verändernde Bestattungsverhalten bedingt auch in der Gemeinde Simmerath 2020 einen weiteren leichten Anstieg der Friedhofsgebühren. Ob bei der Benutzung der Leichenhallen (325 Euro/bisher 315 Euro), bei der Bestattungsgebühr für Erdgräber (750/725 Euro) und Urnengräber (270/265 Euro) oder für den Erwerb eines Nutzungsrechts am Reihenerdgrab (1190/1170 Euro), am Urnenreihengrab (740/720 Euro) sowie am Doppelwahlerdgrab (3180/3100 Euro) oder am Urnendoppelwahlgrab (1720/1710 Euro) – alle Gebühren steigen leicht an. Das gilt auch für die Verlängerung der Nutzungsrechte und für die Beilegung einer Urne. Einzig die Gebühren für die Pflege von Gemeinschaftsgräbern und (anonymen) Grabstätten bleiben unverändert.

Gregor Harzheim (SPD) regte an, die unbefriedigende Situation bei den Leichenhallen wie in Monschau mit einer Privatisierung zu lösen. Auch ein Friedwald wie in Roetgen und die Möglichkeit von Bestattungen nach muslimischem Ritus seien Überlegungen wert. Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns (CDU) verwies auf den „Konsens über alle Fraktionen“, nicht den von der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlenen Zentralfriedhof anzustreben. „Wir akzeptieren die höheren Gebühren als Preis für einen Friedhof in jedem Dorf“, bekräftigte der Bürgermeister. Mittelfristig sei aber sinnvoll, über eine Verkleinerung der Friedhöfe nachzudenken, da die immer beliebteren Urnengräber weit wenigerweniger Platz benötigen würden, betonte Karl-Heinz Hermanns. Natürlich würden dabei die Ruhefristen eingehalten.

Straßenreinigung

Die Gebühr für die Sommerreinigung ist auf niedrigem Niveau meist sehr konstant und beträgt auch 2020 für den laufenden Meter Straßenfront 22 Cent – so wie in den beiden letzten Jahren.

Die Gebühr für die Winterreinigung ist dagegen stark abhängig vom Einsatzaufkommen der vorangegangenen Winter. Deshalb war die Gebühr im laufenden Jahr mit 55 Cent je laufendem Meter Straßenfront auf Jahre die günstigste und im Jahr 2016 mit 1,20 Euro die teuerste. 62 Cent im kommenden Jahr seien immerhin der zweitgünstigste Satz der Zeitspanne 2016 bis 2020, meinte Gregor Harzheim von der SPD, die ebenso zustimmte, wie alle anderen Fraktionen.

Bürgermeister Hermanns gab den Wunsch der Ortsvorsteher „nach mehr Räum- und Streueinsätzen in den Dörfern“ weiter. Dafür nehme man auch eine Gebührensteigerung in Kauf, so der Bürgermeister. Allerdings sei es auch schwierig, mehr Räumfirmen zu bekommen.

Abwasser

Nach der kräftigen Senkung im Vorjahr um 18 Cent auf 3,99 Euro bleibt die Gemeinde Simmerath auch 2020 bei der Schmutzwassergebühr unter der 4-Euro-Marke. 3,98 Euro müssen die Bürger dann je Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser entrichten. Christoph Poschen (CDU) wertete es als „den richtigen Weg“, bei der Gebührenbedarfsberechnung die erzielten Überschüsse zur Senkung der Gebühr eingesetzt zu haben. Gregor Harzheim sprach von einer „insgesamt erfreulichen Entwicklung“, denn noch vor Jahren habe man von ganz anderen, schwindelerregenden Sätzen gesprochen. Das Wort „erfreulich“ mochte Reinhard Köller (UWG) im Zusammenhang mit der Kanalgebühr nicht verwenden, denn immer noch seien die Bürger in der Eifel im Landesvergleich schlecht gestellt. „Die Landesregierung lässt die sparsamen Kommunen im Stich“, kommentierte Köller die Tatsache, dass mit der sinkenden Gebühr auch die Abwasserhilfe geringer sei. Als einzige Fraktion stimmte die UWG gegen den neuen Gebührensatz.

Günstiger wird auch die Gebühr für das Niederschlagswasser: 53 Cent (bisher 57) je Quadratmeter abflusswirksame Fläche werden 2020 erhoben, die Grundgebühr je Quadratmeter der insgesamt versiegelten Fläche sinkt von 15 auf 14 Cent.

28,88 Euro je Kubikmeter kostet 2020 die Entsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen. Auch hier sinkt die Verbrauchsgebühr gegenüber 2019 um 22 Cent. 

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