Neue Mobilfunkmasten in Eicherscheid und Rollesbroich geplant. Auch Strauch, Steckenborn und Woffelsbach im Blick.
Simmerath Die Mobilfunkabdeckung in der Gemeinde Simmerath soll besser werden. Wenn kurzfristig kein anderer Standort gefunden wird, von dem aus die Mobilfunkversorgung besser sichergestellt werden kann, wird die Telekom am Kunstrasenplatz an der Bachstraße in Eicherscheid einen neuen Mobilfunkmast aufstellen. Das hat der Struktur- und Hochbauausschuss der Gemeinde in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.
Auch in Rollesbroich ist ein neuer Mobilfunkmast geplant. Als möglicher Standort war zunächst die „Alte Schule“ vorgesehen. Nachdem einige Bürger und der CDU-Ortsverband Rollesbroich Bedenken geäußert hatten, weil sie einen Sendemast auf dem für den Ort historisch bedeutsamen Gebäude unpassend finden, hatte Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns kurzfristig angeregt, nach einem alternativen Standort zu suchen und dann in der nächsten Sitzung des Ausschusses einen Beschluss zu fassen. Auch diesem Vorschlag folgten die Ausschussmitglieder einstimmig. Rollesbroichs Ortsvorsteher Marc Topp (SPD) schlug vor, wenn es der Wunsch der Bürger sei, die „Alte Schule“ nicht zu beeinträchtigen, den Mast doch auf dem neuen Feuerwehrgerätehaus zu installieren. Reinhold Köller (UWG) sah noch andere mögliche Standorte, auch wenn der Standort Feuerwehrgerätehaus aus seiner Sicht durchaus sinnvoll sei.
In Strauch, Steckenborn und Woffelsbach soll die Mobilfunkabdeckung ebenfalls verbessert werden. Für die Orte Strauch und Steckenborn hat nicht nur die Telekom ihr Interesse an einem Ausbau bekundet, sondern auch der Netzbetreiber Telefónica (O2 und E-Plus). Die Prüfung möglicher Standorte ist jedoch noch nicht abgeschlossen. In der Vergangenheit habe es in Steckenborn und Strauch Widerstände gegen die Aufstellung von Mobilfunkmasten in den Orten gegeben, erklärte Steckenborns Ortsvorsteher Ralph Löhr (CDU). Deshalb würde man alternative Standorte außerhalb der Ortschaften bevorzugen.
Den Ausbau des Mobilfunknetzes in Woffelsbach habe man vorläufig zurückgestellt, teilte der kommunale Ansprechpartner der Telekom in der Sitzung mit.
Im September 2016 hatten CDU und Grüne gemeinsam einen Antrag gestellt, weil die beiden Fraktionen verstärkt Klagen über die unzureichende Handy-Netzversorgung im Gemeindegebiet erreicht hatten. CDU und Grüne erkannten hier einen „eindeutigen Standortnachteil“ für die Gemeinde und baten die Verwaltung, Kontakt zu den Mobilfunkanbietern aufzunehmen. Teilweise seien über lange Zeiträume kaum Internetverbindungen möglich und wenn überhaupt, dann nur sehr langsame. Aber auch normale Telefonverbindungen seien zeitweise nicht möglich beziehungsweise stark gestört. „Gerade hier steht zu befürchten, dass unter Umständen selbst Notrufe nicht zeitnah möglich sind, vom Komfort eines modernen Handy-Netzes und dem touristischen Mehrwert einmal abgesehen“, schrieben CDU und Grüne damals in ihrem Antrag. Anschließend wurde das Thema im Strukturausschuss der Gemeinde behandelt und die Verwaltung offiziell beauftragt, die Möglichkeiten mit den Mobilfunkanbietern abzuklären.
INFO
Verfahrensablauf: So geht es weiter
Vor Aufnahme des Sendebetriebs durchläuft jede Mobilfunk-Basisstation mehrere Stufen des Standortgenehmigungsverfahrens. Dadurch wird die Einhaltung der gesetzlich verankerten Grenzwerte überprüft. Die Bundesnetzagentur berechnet, ab welchem Abstand der gesetzlich festgelegte Grenzwert unterschritten wird. Sie geht dabei von der größtmöglichen Sendeleistung und der maximalen Anzahl von Funkkanälen aus und ermittelt die Summe aller elektromagnetischen Felder vor Ort. So werden zusätzlich zu den Funkfeldern der neuen Anlage auch alle bereits vorhandenen Felder zum Beispiel der benachbarten Mobilfunk-, Fernseh- und Rundfunksender, in die Berechnung einbezogen. Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, erteilt die Bundesnetzagentur die Standortbescheinigung, die den anlagenspezifischen Sicherheitsabstand angibt. Danach darf die Anlage installiert und der Sendebetrieb aufgenommen werden. Aufgrund des langen Genehmigungsverfahrens und der Bauzeit geht die Telekom davon aus, dass eine Sendeanlage auf eine neuem Mast oder einem neuen Antennenträger erst in 1,5 bis 2 Jahren nach Abschluss eines Mietvertrages genutzt werden kann.