Eifeler Zeitung, Anke Capellmann

Gräber, Windkraft, Wasserversorgung

8429 :-! 44.223.36.100

Simmerather Rat entscheidet über mehrere Beschlussvorlagen. Auch zur Beteiligung an privaten Erschließungen.

Simmerath In der vergangenen Sitzung des Rates der Gemeinde Simmerath ging es unter anderem um die Friedhofssatzung und Änderungen im Landesentwicklungsplan. Alle Beschlussvorschläge wurden mehrheitlich angenommen.

Nach der aktuellen Friedhofssatzung ist eine Abdeckung von Erdgrabstätten bis zur Hälfte zulässig. Der Tiefbau-, Verkehrs- und Denkmalausschuss (TVDA) hatte im März dieses Jahres dem Rat empfohlen, eine Komplettabdeckung zuzulassen. Es war darauf hingewiesen worden, dass eine komplette Abdeckung im Hinblick auf die sauerstoffabhängige Verwesung von Leichen bedenklich sei. Deswegen wurde vorgeschlagen, es bei der Zulassung einer 50-prozentigen Abdeckung der Gräber zu belassen.

Problem „Wachsleichen“

Durch Grababdeckungen mit undurchlässigen Materialien werde beispielsweise der Gasaustausch beeinträchtigt und die Bodenverdunstung verringert. Seien die biologischen Umsetzungvorgänge gestört, könne es zur Bildung von sogenannten „Wachsleichen“ kommen, wie es auf dem Friedhof in Lammersdorf bereits vorgekommen sei. Durch eine vollständige Abdeckung könne sich die Problematik vor allem in Lammersdorf noch verstärken. Die Mehrheit der Ratsmitglieder konnte von den Argumenten überzeugt werden. Man stimmte mehrheitlich für den Beschluss. Marc Topp (SPD) bat allerdings darum, „nochmal über das Thema muslimischer Bestattungen zu reden und zu überlegen, so etwas in der Gemeinde möglich zu machen.“

Hier bleibt es, wie es war: Entgegen der Empfehlung des Tiefbauausschusses votierte der Gemeinderat Simmerath dafür, dass Gräber weiterhin nur bis zu 50 Prozent abgedeckt sein dürfen. Foto: Anke Capellmann

Einstimmig wurden in der Sitzung die Änderungen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) beschlossen. Daraus ergibt sich, dass die Errichtung von Windenergieanlagen möglich ist, sofern die wesentlichen Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Außerdem soll ein Abstand von 1500 Metern von Windparks zu allgemeinen und reinen Wohngebieten nicht festgesetzt, sondern im Einzelfall im Genehmigungsverfahren die Abstände festgelegt werden. Klaus Stockschlaeder betonte für die Grünen, dass ihnen „die Windkraft besonders am Herzen liegt.“ Die übrigen Ratsmitglieder stimmten dem zu. Die Gemeinde Simmerath hält weiterhin an ihrer Forderung, als Mittelzentrum eingestuft zu werden, fest.

Weiter ging es um die finanzielle Beteiligung der Gemeinde bei privaten Erschließungsmaßnahmen. Der Rat stimmte dem Vorschlag, dass sich die Gemeinde unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheit des Einzelfalls an den Kosten beteiligt, mehrheitlich zu. Eine Bandbreite zur Kostenbeteiligung werde zudem nicht festgelegt, man werde von Fall zu Fall entscheiden.

Auch das Wasserversorgungskonzept für die Jahre 2018 bis 2023 wurde von Derk Buchsteiner, Betriebsleiter des Wasserversorgungszweckverbands Perlenbach, vorgestellt. In dem Konzept muss die qualitative und quantitative Sicherung der Trinkwasserversorgung gewährleistet sein. Außerdem sind Maßnahmen zur Förderung des sorgsamen Gebrauchs von Trinkwasser zu ergreifen. Unter anderem sprach Buchsteiner davon, dass „genug Wasser in der Perlenbachtalsperre ist, die Versorgung ist gewährleistet“. Der Rat beschloss mehrheitlich dem aufgestellten Wasserversorgungskonzept zuzustimmen. Das Konzept werde der Bezirksverwaltung vorgelegt.

Gefällt's? Empfehle uns weiter!