Eifeler Zeitung, Karl-Heinz Hoffmann

Keine Klage gegen den Kraremannstag

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Gewerkschaft Verdi stimmt entsprechenden Verordnungen der Gemeinde Simmerath zu. Geschäfte werden geöffnet.

SIMMERATH Unerfreuliche Dialoge hatte es im Frühjahr 2017 zwischen der Gemeindeverwaltung Simmerath und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi mit Blick auf die Ladenöffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen in Zusammenhang mit dem Kraremannstag gegeben. Am Ende mussten die Geschäfte geschlossen bleiben. Das ist für den diesjährigen Kraremannstag nebst Frühjahrs- und Herbstmarkt nicht zu befürchten, da die Gemeinde für diese überregionalen Veranstaltungen nun entsprechende Verordnungen erließ, denen die Gewerkschaft Verdi nach einigem Hin und Her ihren Segen gab, sprich zustimmte.

Dabei fiel die gewerkschaftliche Zustimmung mit Schreiben vom 27. März interessanterweise in der Formulierung dahingehend aus, dass man „diesmal keine Klage erheben“ werde, wie nun in der Sitzung des Gemeinderates am Dienstagabend mitgeteilt wurde.

Ausweitung des Bereiches

Darüber hinaus freute sich die Gewerkschaft, dass die Gemeinde „künftig ihre ordnungsbehördlichen Verordnungen der aktuellen Rechtslage anpasse“. Allerdings monierte Verdi zunächst die in der Verordnung angeführte geringfügige Ausweitung des Ladenöffnungsbereiches in der Robert-Koch-Straße. Hierzu wurde von Seiten der Gemeinde im Antwortschreiben erklärt, dass dadurch lediglich eine Holzhandlung erfasst werde, der es dann möglich wäre, ihre Ausstellung zu öffnen. Zudem ergebe sich gerade im Gewerbegebiet im Hinblick auf die dortigen Parkmöglichkeiten eine starke Frequentierung von Veranstaltungsbesuchern. Nach der jetzt im Gemeinderat einstimmig beschlossenen neuen Verordnung dürfen im festgelegten Ladenöffnungsbereich die Verkaufsstellen und Geschäfte am Kraremannstag sowie zur Zeit des Frühjahrs- und Herbstmarktes fünf Stunden (von 13 bis 18 Uhr) öffnen.

Der Ansturm der Besucher kann kommen: Am Kraremannstag und auch zur Zeit des Frühjahrs- und Herbstmarktes haben die Geschäfte geöffnet. Die in das Genehmigungsverfahren eingebundene Gewerkschaft hat ihre Zustimmung signalisiert. Foto: Karl-Heinz Hoffmann

Die geringfügige Ausweitung des Ladenöffnungsbereiches bis In den Bremen 40 wird damit begründet, dass ein Teil der Veranstaltungsfläche (Teil der Hauptstraße, Am Markt und Witzerather Straße) aus organisatorischen Gründen in die Robert-Koch-Straße (von Kammerbruchstraße bis Optiker Kaulard) verlagert wird.

Nach der Zustimmung von Verdi steht dem Kraremannstag am 5. Mai nichts mehr im Wege. Dann sind alle Simmerather Vereine und Organisationen eingeladen, sich und ihre Arbeit vorzustellen. Der Frühjahrsmarkt findet vom 16. bis 17. Juni statt, der Herbstmarkt vom 13. bis 14. Oktober.

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