Wieder gleiche Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Zurück zur Parität

In einem solidarischen Land teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für soziale Absicherung. Darum hat die SPD-Fraktion die Rückkehr zu gleich hohen Beiträgen in der Krankenversicherung durchgesetzt. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet.

Mit dem am Donnerstag vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden zum 1. Januar 2019 alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet, die gesetzlich krankenversichert sind (Drs. 19/4454, 19/4552). Das gilt auch für alle Selbständigen, die sich gesetzlich versichern wollen. Außerdem wird die soziale Absicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Jahre dafür gekämpft, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Dabei geht es auch um Solidarität. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet. In den Koalitionsverhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion das durchsetzen – ein großer Erfolg für alle Beschäftigten.

Was sich konkret verbessert:

Zum 1.1.2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine Entlastung ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt um 0,5 Prozent. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat. Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner: Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 statt bisher 342 Euro. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus in Zukunft keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele Selbständige mit geringem Einkommen, etwa Taxifahrerinnen und -fahrer, und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können sich künftig gesetzlich krankenversichern. Hier konnte die SPD-Fraktion in den parlamentarischen Verhandlungen zudem noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen.

Die SPD-Fraktion erwartet, dass diese Frage im Rahmen der Gesetzesberatungen zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal aufgerufen wird und die Bundesverteidigungsministerin hier Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt.

Quelle: SPD Bundestagsfraktion

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