Eifeler Zeitung, Andreas Gabbert

Gemeinde will noch bis Oktober warten

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Entscheidung des Landtags zu Straßenbaubeiträgen wird erwartet. Sonst werden entsprechende Bescheide erlassen.

SIMMERATH Da bislang noch unklar war, ob die Kommunen in NRW weiterhin Straßenbaubeiträge von Anliegern erheben sollen, hatte die Gemeinde Simmerath entschieden, bis zum 25. Juni keine entsprechenden Bescheide mehr zu erlassen. Der Landtag hat aber immer noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gemeinde will nun noch bis Oktober warten. Sollte der Landtag bis dahin keine Entscheidung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen getroffen haben, wird sie im November die entsprechenden Bescheide erlassen, um Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Andernfalls soll der dann geltenden Rechtslage entsprechend weiter vorgegangen werden. Darüber hat Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns jetzt die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde informiert.

Inzwischen scheint aber eine Entscheidung in Sicht zu sein. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stellten am Dienstag in Düsseldorf nämlich eine Neuregelung der ungeliebten Beiträge vor. Die bisherigen Höchstsätze für die Beteiligung von Anliegern an der Erneuerung von Straßen, Parkstreifen, Rad- oder Gehwegen werde halbiert, sagten die Fraktionschefs von CDU und FDP, Bodo Löttgen und Christof Rasche. Die bisherigen Anliegerbeiträge würden neu gestaffelt und die Berechnung wesentlich vereinfacht. Für die den Kommunen dadurch entgehenden Einnahmen würden ab 2020 im Landeshaushalt jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt. Löttgen zeigte sich sicher, dass dieser Betrag ausreichen werde. Die Entlastungen würden für Baumaßnahmen gelten, die seit dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Bürger müssten künftig außerdem frühzeitig über geplante Baumaßnahmen informiert werden. Die Zahlungsmodalitäten sollen vereinfacht und ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen eingeführt werden. Außerdem sollen Härtefallregelungen konkretisiert werden. Eine komplette Abschaffung der Beiträge, wie es die SPD und der Steuerzahlerbund fordern, lehnt die Regierung ab.

Aktionen des Steuerzahlerbunds

Es geht nicht um einen Verdienst der Gemeinde an den Anliegerbeiträgen, es darf aber auch keine Lücke im Haushalt entstehen.

Karl-Heinz Hermanns
Bürgermeister Simmerath

Der „Bund der Steuerzahler“ in NRW (BdSt) fordert, dass das Land anstelle der Anliegerbeiträge zweckgebundene Mittel für die Instandsetzung und Erneuerung der Straßen zur Verfügung stellen soll und machte zum Jahreswechsel mit Aktionen darauf aufmerksam. Der BdSt kritisiert, dass nicht messbar sei, welchen wirtschaftlichen Vorteil die Anlieger vom Ausbau einer Straße haben, und dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anwohner nicht berücksichtigt werde.

Straßenausbaukosten für die Anlieger entstehen, wenn eine kommunale Straße (wie hier in Steckenborn) erneuert oder saniert wird. Foto: Peter Stollenwerk (Archiv)

In NRW fielen zuletzt jährlich Straßenbaubeiträge von rund 120 Millionen Euro an. Einige Bundesländer haben die Beitragserhebung bereits zu den Akten gelegt, zuletzt schaffte Bayern die Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 ab.

Bei den aktuell im Jahr 2019 in der Gemeinde Simmerath anstehenden Anliegerbeiträgen geht es um die 50-prozentige Umlage der Bau- und Planungskosten für den Vor- und Endausbau der Straßen in Eicherscheid in Höhe von rund einer Million Euro. Diese Beitragseinnahmen sind im Haushalt 2019 der Gemeinde Simmerath eingeplant. Würde die Gemeinde auf die Erhebung der Beiträge verzichten, würde sich eine Deckungslücke in entsprechender Höhe ergeben, die nur über zusätzliche Kassenkredite gedeckt werden könnte.

„Es geht nicht um einen Verdienst der Gemeinde an den Anliegerbeiträgen, es darf aber auch keine Lücke im Haushalt entstehen“, erklärte der Bürgermeister in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Straßenausbaukosten für die Anlieger entstehen, wenn eine kommunale Straße erneuert oder saniert wird. Der Beitrag richtet sich nach der Grundstücksgröße, der Nutzung des Grundstückes und der Art des Ausbaus. Die Kommunen wenden das Kommunalabgabengesetz sehr unterschiedlich an. Einige legen 50 Prozent, andere bis zu 80 Prozent der Kosten auf die Anlieger um. Die Beiträge werden erhoben, weil nach Auffassung des Gesetzgebers den Grundstückseigentümern durch die Nutzung der Straße wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

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