Eifeler Zeitung

Kritik an Gesetzentwurf: „Keine Lösung“

SPD-Abgeordneter Stefan Kämmerling findet Vorschlag der Landesregierung zu Straßenausbaubeiträgen nicht gut

NORDEIFEL Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz zu den Straßenausbaubeiträgen entworfen. Der Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Aachen IV (Eschweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg), Stefan Kämmerling (SPD) hat dazu Stellung genommen und sagt: „Was jetzt vorgelegt wurde, löst das Problem in keiner Weise. Auf die Kommunen kommen durch den Gesetzentwurf mehr Aufwand und mehr Kosten zu. Die angekündigte Entlastung bedeutet für Anlieger in 159 der 396 Kommunen in NRW, die bisher nur 50 Prozent der Kosten für Anliegerstraßen umlegen, dass anstatt bisher 30.000 Euro immer noch 24.000 Euro gezahlt werden müssen. Hier von einer Entlastung zu sprechen, ist eine Farce. Unser Vorschlag, die Beiträge komplett abzuschaffen und die Kommunen aus dem Landeshaushalt zu entschädigen, würde ein ungerechtes System erledigen und echten Bürokratieabbau bedeuten.“

Die Vorschläge der Landesregierung würden vorsehen, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 Prozent auf 40 Prozent senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestünden unterschiedliche Auffassungen. Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum für fünf Jahre beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden, und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch ein Prozent gesenkt werden. Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssten die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssten die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren.

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