Eifeler Zeitung, Heiner Schepp

Geschwisterkinder immer beitragsfrei

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Jugendamt der Städteregion Aachen konkretisiert Regelung zu Kita-Elternbeiträgen. Aktuell 1311 Kinder in Betreuung.

NORDEIFEL Plötzlich ging alles ganz schnell: Kurz nachdem Eltern und SPD-Politiker sich über „Ungerechtigkeiten“ und „Unklarheiten“ in der neuen Beitragssatzung für die städteregionalen Kindertagesstätten beschwert hatten, besserte die Aachener Jugendamtsbehörde nach: „Der Landesgesetzgeber hat bestimmt, dass ab dem 1. August Kinder in den beiden letzten Jahren vor der Einschulung beitragsfrei sind und dass ab diesem Zeitpunkt auch jüngere Geschwisterkinder von der Beitragsbefreiung für das Vorschulkind profitieren müssen. Entsprechend ist die gesamte Familie beitragsfrei, wenn sich ein Kind in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung befindet“, konkretisierte das Amt für Kinder, Jugend und Familie (A 51) am Mittwoch auf seiner Internetseite umgehend die Regelung der Elternbeiträge betreffend Geschwisterkinder.

Genau genommen war diese Regelung aber kein Nachbessern des Jugendamtes, sondern nur eine Umsetzung und Auslegung der Landesgesetze, die klar vorgeben, dass Geschwisterkinder, wie eingangs zitiert, ab dem neuen Kindergartenjahr beitragsfrei sein müssen. „Die Aussage gegenüber Familie Steffens war Anfang Dezember so richtig. Inzwischen hat der Landesgesetzgeber die Ausführungsvorschriften präzisiert“, sagte Detlef Funken, Sprecher der Städteregion Aachen, dazu auf Nachfrage.

Die Aussage gegenüber Familie Steffens war Anfang Dezember so richtig. Inzwischen hat der Landesgesetzgeber die Ausführungsvorschriften präzisiert.

Detlef Funken
Sprecher der Städteregion Aachen

Unsere Lokalredaktion hatte zu Beginn vergangener Woche am Beispiel der Familie Steffens aus Mützenich berichtet, dass in der neuen Beitragssatzung der Städteregion zwar Geschwisterkinder grundsätzlich als beitragsfrei ausgewiesen sind, in der Praxis jedoch Gebühren für Kinder im U3-Bereich erhoben werden sollten. „Ich halte es für richtig, dass wir uns die neue Satzung noch einmal anschauen, ob durch sie neue Ungerechtigkeiten entstanden sein könnten. Wenn dies so ist, müssen wir nachbessern“, hatte Alexander Lenders, Monschauer CDU-Vertreter im Städteregionstag, bereits in einer ersten Stellungnahme geäußert. Dies wurde nun in die Tat umgesetzt.

Maya Zreik (28) fiel ein Stein vom Herzen, als das Amt für Kinder, Jugend und Familie vergangene Woche die Geschwisterkind-Regelung betreffend die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten konkretisierte. Statt ab dem neuen Kindergartenjahr über 200 Euro monatlich für Lya bezahlen zu müssen, ist die Kleine nun doch beitragsfrei. Dies betrifft viele Familien in der Eifel Foto: Heiner Schepp

Betroffen sind viele Familien, die nun doch nicht für ein oder mehrere Geschwisterkinder Beiträge entrichten müssen. So wie Familie Zreik aus Konzen, die im September 2019 ihr zweites Kind Lya bekam. „Unser Plan war, dass ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehe und Lya mit knapp einem Jahr die sehr gute Kindertageseinrichtung hier in Konzen besucht. Dabei haben wir uns auf die Aussage verlassen, dass Geschwisterkinder grundsätzlich beitragsfrei sind“, erzählt Maya Zreik. Da Sohnemann Jad (4) ab Sommer ins vorletzte und somit neu beitragsfreie Kindergartenjahr kommt, wären die Zreiks dann beitragsfrei gewesen. Doch dann flatterte der Beitragsbescheid ins Haus. „Wir waren echt geschockt“, berichtet die 28-jährige Mutter, für die der Wiedereinstieg in den Beruf damit ein großes Stück weit unattraktiver geworden wäre.

748 Neuanmeldungen

Umso glücklicher waren sie und ihr Mann Nader, als vergangene Woche die Änderung kommuniziert wurde. „Wenn die Geschwisterkinder-Regelung nicht geändert worden wäre, hätten wir über Lyas gesamte Kindergartenzeit 3144 Euro Mehrkosten gehabt – und dabei sind wir nur in einer mittleren Gehaltsklasse, selbst wenn ich dazu verdiene“, hat Maya Zreik, die in Monschau geboren ist, ausgerechnet. Auch bei der Städteregion Aachen legt man Wert auf die Feststellung, dass durch die neue Gebührensatzung – inklusive Geschwisterkind-Regelung – die ganz große Zahl der Familien bessergestellt ist. „Schaut man sich die Kosten der Betreuung über mehrere Jahre an, ergibt sich in der Summe für nahezu jede Familie eine Entlastung, auch wenn ein Beitrag zunächst für eine begrenzte Zeit ansteigt“, meinte Jugendamtsleiter Sebastian Heym mit Blick auf die Gegenüberstellung der Elternbeiträge vor und nach der Änderung.

Der Amtsleiter bittet aber auch darum, bei der aktuellen Beitragsdiskussion den Aspekt der Qualität nicht außer Acht zu lassen, „und damit den Blick auf die Leistungen, die Eltern für ihre Kinder in unseren Einrichtungen der frühkindlichen Bildung erhalten und in die Elternbeiträge investiert werden“, so Heym. Die Städteregion als Kita-Trägerin erfülle nämlich nicht nur seit Jahren quantitativ den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr zuverlässig. „Unsere Einrichtungen genießen aufgrund ihrer nachgewiesen hohen Qualität einen guten Ruf, und Eltern vertrauen uns ihre Kinder sehr gerne an. Daher bitte ich höflich, bei der monetären Diskussion die wertvolle fachlich-pädagogische Seite der Kindertagesbetreuung nicht zu sehr in den Hintergrund treten zu lassen.“

Wenn die Geschwisterkinder-Regelung nicht geändert worden wäre, hätten wir über Lyas gesamte Kindergartenzeit 3144 Euro Mehrkosten gehabt – und dabei sind wir nur in einer mittleren Gehaltsklasse.

Maya Zreik (28)
Mutter aus Konzen

Insgesamt erreichten die Städteregion bis vergangene Woche für das neue Kita-Jahr ab 1.8.2020 911 Bedarfsmeldungen. „Davon sind 748 echte Neu-Anmeldungen und 25 sind Anschlussbetreuungen nach der Kindertagespflege“, berichtet Sprecher Detlef Funken. Außerdem erreichten das Amt für Kinder, Jugend und Familien 138 Änderungsanträge aus unterschiedlichen Gründen. „Es sind darin zu einem erheblichen Teil auch Kinder enthalten, für die vor dem Hintergrund des beitragsfreien Kindergartenjahres und der anderen Beitragssenkungen auch längere Buchungszeiten gebucht wurden. Ebenso nutzen jetzt mehr Eltern die für sie kostengünstige Betreuung von 25 Stunden pro Woche, wenn nur dieser Bedarf vorliegt“, so Funken.

Enthalten seien auch Wechselanträge von einer Kita in eine andere. „Bei Weitem nicht alle Buchungsänderungen müssen daher im Zusammenhang mit der Geschwisterkind-Regelung und den U3-Sätzen gesehen werden. Die jeweiligen Motive der Eltern im Einzelfall können hier nicht festgestellt werden“, sagt der Pressesprecher, der aber noch mit einer beeindruckenden Zahlen aufwarten konnte: Aktuell werden in den städteregionalen Tageseinrichtungen in den Gemeinden Simmerath und Roetgen sowie in den Städten Monschau und Baesweiler 2621 Kinder betreut, davon exakt die Hälfte, also 1311, in den drei Eifelkommunen.

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