Erfolg! Wahlrecht für behinderte Menschen in NRW

In NRW ist mit dem Inklusionsstärkungsgesetz allen Menschen mit Behinderung das Wahlrecht zugesprochen worden, die davon bisher ausgeschlossen waren.

Zum ersten Mal dürfen bei der Landtagswahl am 14. Mai alle Menschen mit Behinderung wählen. Denjenigen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, war das bislang nicht erlaubt. Die Vereinten Nationen kritisierten Deutschland dafür, nun ist Nordrhein-Westfalen eines der ersten Bundesländer, das das Wahlrecht dahingehend ausweitet.

Auch Virginia, die mit ihren Eltern am Freitagabend die Schlußkundgebung mit Martin Schulz und Stefan Kämmerling für die morgige Landtagswahl besuchte, darf als Erstwählerin an der Landtagswahl teilnehmen. Große Freude herrschte bei der jungen Frau, als die Wahlbenachrichtigung ins Haus flatterte. Nun freut sich Virginia auf den Wahlsonntag, an dem sie ihre Stimme das erste Mal in ihrem Leben selbstbestimmend bei einer politischen Wahl abgeben kann.

Fotos: privat, Foto anklicken

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