Die Bundestagswahl in Simmerath

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Simmerath. Das Wahlamt der Gemeinde Simmerath ist anlässlich der Bundestagswahl außerhalb der üblichen Dienststunden zusätzlich zu erreichen.

Freitag, 22. September, bis 18 Uhr, Telefon 02473/607138 oder 607151, Samstag, 23. September, 9 bis 12 Uhr, Telefon 02473/607138, Sonntag, 24. September, 8 Uhr bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses, Telefon 02473/607132, 607133, 607135.

Wahlscheine können bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, die in § 25 Abs. 2 der Bundeswahlordnung geregelt sind (Ausstellung von Wahlscheinen für Wahlberechtigte, welche nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind), können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Hinsichtlich der Rücksendung der Briefwahlunterlagen gilt: Die ausgehändigten bzw. zugestellten Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl sind vom Wähler an das Wahlamt der Gemeinde Simmerath rechtzeitig zurückzusenden, wobei Postgebühren vom Einsender nicht erhoben werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Wahlbriefe persönlich beim Wahlamt abzugeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einzuwerfen. Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die beim Wahlamt im Rathaus in Simmerath am 24. September bis spätestens 18 Uhr eingegangen sind.

Präsentation im Rathaus

Alle interessierten Bürger können am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) den Eingang der Wahlergebnisse aus den Wahlbezirken der Gemeinde im großen Sitzungssaal des Rathauses per Beamer-Präsentation mit verfolgen.

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