Eifeler Nachrichten, Peter Stollenwerk

Bald weniger Qualm im Wohngebiet

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Das Verbrennen von Heckenschnitt in der Gemeinde Simmerath in bebauten Bereichen wird ab nächstem Jahr eingeschränkt

Simmerath. Das Feuermachen ist dem Eifeler ein elementares Bedürfnis. Aber Feuersbrunst und Rauchschwaden zu allen Tagen und Zeiten des Jahren gehören ab 1. Januar 2018 der Vergangenheit an – zumindest in der Gemeinde Simmerath.

Der Umweltausschuss der Gemeinde Simmerath beschloss jetzt bei einer Gegenstimme der SPD den Erlass einer neuen Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Heckenschnitt und Schlagabraum. Diese Verfügung stellte ohnehin bereits eine Ausnahmeregelung für die Südkreiskommunen in der Städteregion dar und konnte stets damit begründet werden, dass in der Nordeifel enorme Mengen an Heckenschnitt anfallen, für deren Entsorgung das Verbrennen eine vertretbare Lösung darstelle.

Beschwerden häuften sich

Zuletzt aber häuften sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Simmerath auch die Beschwerden aus den Reihen der hiesigen Bevölkerung über anhaltende Rauchbelästigung. Daher hatte die Verwaltung im Frühjahr eine Änderung der Allgemeinverfügung angekündigt. Vor der jetzt erfolgten Beschlussfassung hatten die Ortspolitiker noch einmal versucht, die Stimmungslage in der Bevölkerung zu erfassen.

Unter dem Strich schränkt die neue Verfügung das Verbrennen von Heckenschnitt künftig stark ein; insbesondere bebaute Bereiche sind davon betroffen. Wenn die Feuerstelle weniger als 100 Meter vom nächsten Wohngebäude entfernt liegt, darf künftig nur noch in den Wintermonaten Dezember bis März verbrannt werden. Mehr noch: In diesen vier Monaten darf nur an den Tagen Donnerstag, Freitag und Samstag ein Feuer entzündet werden.

Ist eine Feuerstelle mehr als 100 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt, gilt unverändert die alte Regelung, dass Heckenschnitt ganzjährig von montags bis freitags verbrannt werden darf. In beiden Fällen darf zwischen 9 und 19 Uhr verbrannt werden, Samstags nur bis 14 Uhr. Für die Verbrennung von Schlagabraum gilt eine Mindestentfernung von 200 Metern.

Ferner muss das Ordnungsamt der Gemeinde Simmerath über Verbrennungsvorgänge vorab informiert werden, ebenso auch die Feuerwehr-Leitstelle der Städteregion, damit unnötige Feuerwehreinsätze vermieden werden.

Eine Einschränkung gegenüber der bisherigen Praxis sei zwingend erforderlich gewesen, meinte Wolfgang Franzen (SPD), „aber schwarze Schafe wird es immer geben“. Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns erläuterte, dass es die Intention der neuen Allgemeinverfügung sei, einen „Mittelweg“ zu finden. Auch das bisher legale Verbrennen von Heckenschnitt habe immer wieder zu Problemen geführt, besonders während der Sommermonate in dicht bebauten Bereichen.

Beispielhaft zitierte die Verwaltung aus dem Beschwerdeschreiben eines Anwohners, der darauf hinwies, dass in vielen Fällen das erlaubte Verbrennen von Heckenschnitt und Schlagabraum vielfach als Vorwand für das regelmäßige Verbrennen von Gartenabfällen genutzt werde. Auch vermisse der Anwohner die notwendige Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft hinsichtlich der Rauchbelästigung. Ferner wies der Bürger darauf hin, dass es in der Gemeinde Simmerath durchaus zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten gebe. In anderen Kommunen, zum Beispiel in der Gemeinde Hürtgenwald, sei das Verbrennen innerhalb der Bebauung überhaupt nicht gestattet.

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