Eifeler Nachrichten, Peter Stollenwerk

Muslimische Bestattungen: kein Bedarf

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Dennoch Debatte im Simmerather Tiefbauausschuss. Andere Änderungen in der Friedhofssatzung waren unstrittig.

Simmerath. Alles, wirklich alles, ist in einer kommunalen Friedhofssatzung geregelt, angefangen von Sarglänge, über die Vorschriften beim Verstreuen von Asche unter Bäumen bis hin zum Abräumen von Wahlerdgrabstätten nach Ablauf der Ruhezeit. Das ist auch in der Gemeinde Simmerath nicht anders. Nicht gesondert geregelt werden aber in der jetzt vom Simmerather Tiefbauausschuss verabschiedeten Neufassung der Friedhofssatzung künftig Bestattungen nach dem muslimischen Ritus, auch wenn die UWG-Fraktion zu dieser Thematik eine Grundsatzdebatte lostrat.

Wäre sarglos und „ewig“

Die Verwaltung hatte sich im Zuge der Satzungsänderung mit der Zulassung von sarglosen Bestattungen nach dem muslimischem Ritus intensiv auseinandergesetzt. Diese Bestattungsart würde unter anderem ewiges Ruherecht bedeuten, die Ausrichtung des Grabfeldes nach Südosten (Mekka), eine Tuchbestattung (also ohne Sarg) und das Verfüllen des Grabes durch Angehörige.

Bei soviel Aufwand und anstehenden Neuregelungen hatte die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Simmerath ausgiebig recherchiert und festgestellt, dass in den zurückliegenden Jahren auf allen gemeindlichen Friedhöfen insgesamt drei Muslime beerdigt wurden. Diese Beerdigungen waren allerdings nicht nach muslimischer, sondern nach traditioneller Art vorgenommen worden. Einen aktuellen Bedarf konnte die Verwaltung somit nicht feststellen, abgesehen davon, dass die praktische Umsetzung kompliziert sein würde, angefangen bei Unfallverhütungsvorschriften bis hin zu neuen Herausforderungen für die Bauhof-Mitarbeiter.

Auch örtliche Bestattungsunternehmen konnten bestätigen, dass aufgrund der geringen Nachfrage bisher kein Bedarf an muslimischen Bestattungen in der Gemeinde Simmerath bestehe. Zudem wurde darauf verwiesen, dass derartige Beisetzungen im nahen Umfeld (z. B. Kall, Mechernich, Aachen) bereits jetzt möglich seien. Aufgrund der nicht vorhandenen Nachfrage war die Verwaltung somit zu dem Schluss gekommen, von Bestattungen nach muslimischen Recht abzusehen.
Dennoch sah die UWG-Fraktion Diskussionsbedarf. Deren Sprecher Reinhold Köller bezeichnete die Stellungnahme der Verwaltung als „peinlich und nicht mehr zeitgemäß“. Auch in der Gemeinde Simmerath sollte man Beerdigungstraditionen aus anderen Kulturen unterstützen, zumindest aber auf einem Friedhof ein Angebot schaffen, lautete sein Antrag. Durch die zunehmende Zahl von Flüchtlingen müsse man sich frühzeitig auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen.

Bei Bedarf reagieren

Beigeordneter Bennet Gielen verwies noch einmal auf den praktisch nicht vorhandenen Bedarf und die tatsächliche Situation.

Bei einer Gegenstimme wurde der UWG-Antrag abgelehnt, zustimmendes Kopfnicken aber gab es für die Anregung von Michael Schreiber (Grüne), dass die Gemeinde bei verändertem Bedarf immer noch die Möglichkeit habe, entsprechend zu reagieren.

Eine andere Änderung in der acht Jahre alten Friedhofssatzung war dagegen unstrittig. Einzelgräber dürfen künftig auch komplett durch Steinplatten abgedeckt werden, um Angehörige von der Grabpflege zu entlasten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Standfestigkeit von Grabmalen. Musste bislang ein anerkanntes Prüfinstitut in regelmäßigen Abständen die Aufgabe übernehmen, so kann die Verwaltung dafür nach einer entsprechenden fachkundigen Schulung eigenes Personal einsetzen.

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