Die Gebühr wird nicht abgeschafft. Doch über einen Fonds sollen betroffene Anwohner entlastet werden.
DÜSSELDORF Das Land NRW wird die Bürger bei den umstrittenen Straßenbaubeiträgen um etwa die Hälfte der Kosten entlasten und richtet hierfür einen Förderfonds ein. Im Grundsatz wird NRW die Gebühren, mit denen Anlieger an der Sanierung oder dem Umbau „ihrer“ Straße beteiligt werden, aber nicht abschaffen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung hervor, den sie am Mittwoch vorlegen wird. Formal wird der Entwurf danach in den Ausschüssen beraten und wohl erst im November verabschiedet. Aber es bestehen kaum noch Zweifel daran, dass die Pläne Anfang 2020 gültiges Recht werden.
Damit wird die gegenwärtig größte Bürgerbewegung in NRW absehbar scheitern. Rund 60 Kommunen, viele Aktionsbündnisse und der Bund der Steuerzahler, der fast eine halbe Million Unterschriften gesammelt hatte, kämpfen für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW. Gleichwohl wird es Entlastungen für Betroffene geben. Über den Fonds stellt das Land jährlich 65 Millionen Euro zu deren Unterstützung bereit. Das entspricht in etwa der Hälfte der jährlich bei Anliegern landesweit in Rechnung gestellten Straßenbaubeiträge. Die Kommunen wickeln die Abrechnung mit dem Fonds ab, so dass die Bürger ohne eigenes Zutun davon profitieren. Die Förderung soll rückwirkend für Projekte gelten, die nach Januar 2018 beschlossen wurden. (tor)
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