In der Gemeinde Simmerath sind bis Ende des Jahres rund 50 Neuzuweisungen vorgesehen
SIMMERATH Das Sozialamt der Gemeinde Simmerath betreut aktuell rund 160 Flüchtlinge. „Bis Ende des Jahres ist davon auszugehen, dass sich diese Zahl auf über 200 Personen erhöhen wird“, teilte die Verwaltung nun auf eine Anfrage der SPD im Sozialausschuss mit.
Danach hat sich die Zahl der Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, von September bis Dezember 2018 zunächst von 125 auf 140 Personen erhöht, um 2019 auf 115 (Ende Juni) und Ende September gar auf 105 Personen zurückzugehen. „Die Zahl der Leistungsbezieher ist trotz der erfolgten Zuweisungen seit Anfang 2019 kontinuierlich gesunken. Die Gründe dafür sind vielfältig; so werden zugewiesene Asylbewerber zwischenzeitlich als Asylberechtigte anerkannt oder erhalten einen anderen Aufenthaltstitel, Personen erzielen Arbeitseinkommen oder erhalten andere staatliche Leistungen. Es kommt aber auch regelmäßig vor, dass Personen untertauchen“, heißt es in dem Bericht des Sozialamtes.
Weiterhin betreute das Sozialamt Ende 2018 rund 30 anerkannte Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage, also Personen, die in von der Gemeinde angemieteten Wohnungen leben. Diese Zahl hat sich bis Ende September auf 50 erhöht. Die anerkannten Flüchtlinge erhalten in der Regel eine Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Jobcenter oder eine Grundsicherung im Alter durch das Sozialamt.
Nach der letzten Verteilstatistik (Stand 13.10.2019) der Bezirksregierung Arnsberg über die aufzunehmenden Flüchtlinge beträgt die Erfüllungsquote der Gemeinde Simmerath 93,03 Prozent; für die anerkannten Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage beträgt sie 25,94 Prozent, wonach noch 188 Personen in Simmerath aufzunehmen sind.
„Wenn die Aufnahmequote im Vergleich zu anderen Kommunen niedriger ist, werden nach Aufforderung durch die Bezirksregierung Zielvereinbarungen über die Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitzauflage abgeschlossen. So wurde am 2. September mit Arnsberg abgestimmt, dass ab der 41. Kalenderwoche (7. Oktober) 50 anerkannte Personen zugewiesen werden, und zwar wöchentlich fünf Personen“, hieß es im Bericht des Sozialamtes.
Gefällt's? Empfehle uns weiter!