Corona-Update der Städteregion. 86-jährige Bürgerin aus Simmerath verstorben. NRW-Verordnung gilt bis 3. Mai.
STÄDTEREGION Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen haben sich am Donnerstagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der Städteregion nunmehr 1797 positive Fälle gibt, davon 887 in der Stadt Aachen. 1324 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. (Die Zahl der Wiedergenesenen wird in der Statistik von der Gesamtsumme der Corona-Fälle nicht abgezogen.)
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt zu diesem Zeitpunkt bei 73. Hinzugekommen sind zwei Bürgerinnen aus Herzogenrath im Alter von 85 und 93 Jahren sowie eine 86-jährige Bürgerin aus Simmerath.
Für das Land NRW gilt bis zum 3. Mai die aktuelle Coronaschutzverordnung (nachzulesen auf www.staedteregion-aachen.de/corona). Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.
Ab Montag dürfen nun auch die großflächigen Einzelhandelsbetriebe öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben.
Infos für Einzelhändler
Die Verordnung schreibt darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssen. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt. Die wesentlichen Fragen für Einzelhändler beantwortet die Stadt Aachen in einem FAQ auf der Seite www.staedteregion-aachen.de/corona. Die örtlichen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Verordnung weiter begleiten und überprüfen.
Ab kommenden Montag gilt auch in NRW die Maskenpflicht für den ÖPNV sowie im Einzelhandel. Bürgerinnen und Bürger müssen in diesen Bereichen dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden.
Die Abstrichzentren in Eschweiler und am Tivoli sind an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/51987500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.
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