27 neue Nachweise in der Region – Inzidenz 118
Altkreis Monschau. Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 27 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 30.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10316. 8968 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 184. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 86 und 93 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1164 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 118.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 486 4441 118
Alsdorf 117 983 119
Baesweiler 49 757 92
Eschweiler 108 953 85
Herzogenrath 67 875 80
Monschau 5 162 9
Roetgen 14 86 104
Simmerath 20 216 97
Stolberg 172 1083 159
Würselen 123 755 245
noch nicht lokal zugeordnet 3 5
Gesamtergebnis 1164 10316 118
Coronaschutzverordnung
Die neue Coronaschutzverordnung von NRW sieht in Übereinstimmung mit den Bund-Länder-Beratungen etliche Verschärfungen vor. Dazu gehören die Kontakt- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, die jetzt auch auf Parkplätzen und vor den Geschäften gilt. Maskenpflicht besteht zudem wie bisher in Bus, Bahn und Taxi. In privaten Autos gilt sie nicht. Die neue Coronaschutzverordnung für NRW beinhaltet auch Details zum angekündigten Teil-Verbot von Feuerwerken.
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur für zwei Haushalte erlaubt – also mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands – in jedem Fall mit maximal fünf Menschen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Ordnungsbehörden haben zudem festzulegen, an welchen Orten unter freiem Himmel eine Alltagsmaske getragen werden muss.
Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen. Kinder bis 14 Jahren sind auch hier ausgenommen. Für Weihnachten und Silvester sind damit Lockerungen der Kontaktbeschränkung vorgesehen. Ausdrücklich erlaubt wird der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt.
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet, allerdings darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei großflächigen Betrieben darf auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladenlokal sein (Beispiel: 840 m² = max. 82 Personen).
Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen bleiben mindestens bis zum 20. Dezember geschlossen. Erlaubt bleibt die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken für den Verzehr zu Hause. Auf private Reisen und Verwandtenbesuche soll man verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht für touristische.
Coronabetreuungsverordnung
Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung enthält nur marginale Änderungen. Weiterhin gilt, dass alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Gestrichen wurde die Ausnahme von der Ausnahme: Ab sofort darf – auch wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann – bei Konferenzen, Besprechungen und auf Sitzplätzen im Lehrerzimmer nicht mehr auf Mindestabstand bzw. Alltagsmaske verzichtet werden.
Die Verordnungen sind nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona. Sie treten mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.