Die SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Simmerath hatte bereits Anfang des Jahres einen Antrag auf Freies WLAN in der Gemeinde gestellt.
Simmerath. Freies Internet soll in der Gemeinde Simmerath künftig an verschiedenen Standorten für alle verfügbar sein. Das hatte die SPD-Fraktion Anfang des Jahres beantragt. Nach einer entsprechenden Beratung im Haupt- und Finanzausschuss verständigte man sich darauf, das Thema aufgrund der Komplexität im Laufe des Jahres im zuständigen Fachausschuss, dem Struktur- und Hochbauausschuss, zu erörtern. Dazu hatte der Ausschuss in seiner Sitzung am Dienstagabend die Gelegenheit.
Der Sitzungsvorlage war zu entnehmen, dass die Verwaltung in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche geführt hat. Demnach wurden unter anderem Gespräche mit der regio-iT, mit der Telekom, mit dem Verein Freifunk Rheinland e.V., Community Aachen, und Kommunen aus der Städteregion, die bereits ein öffentliches WLAN anbieten oder aufbauen wollen, geführt.
Positive Rückmeldungen
Laut Aussage der regio-iT könne aufgrund der hohen Anforderungen an die IT- und die Datensicherheit kein öffentliches WLAN über das Netz der regio-iT angeboten werden, hieß es in der Sitzungsvorlage. Außerdem hatte die Verwaltung die Lösungen des Vereins Freifunk und der Telekom gegenübergestellt, wobei deutlich wurde, dass bei der Freifunk-Lösung im Gegensatz zur Telekom-Lösung keine Folgekosten anfallen. In diesem Fall würde auch keine vertragliche Bindung eingegangen. Des Weiteren biete nur die Freifunk-Lösung ein „freies öffentliches WLAN“ an, das für den Nutzer gebührenfrei ist, für das keine Anmeldeprozedur nötig ist und das keine Beschränkungen hat. Auch die anderen städteregionsangehörigen Kommunen, die ein öffentliches WLAN anbieten oder anbieten wollen, setzen auf die Freifunk-Lösung.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das öffentliche WLAN im Gemeindegebiet über den Verein Freifunk Rheinland sicherzustellen, zumal sich auch der Landtag NRW bereits im Juni 2015 für den Ausbau des W-LAN-Netzes unter Nutzung von Freifunk-Initiativen ausgesprochen hat.
Viele Kommunen setzen auf den Verein Freifunk
Weitere städteregionsangehörige Kommunen, die ein öffentliches WLAN anbieten oder dieses anbieten möchten, nutzen alle den Einsatz von Freifunk Rheinland e.V. Dazu gehören Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen und die Städteregion Aachen.
Im Nationalparktor in Rurberg und im Tourist-Info-Punkt in Einruhr wurde das öffentliche WLAN bereits auf die Freifunk-Lösung umgestellt. Die Rückmeldungen der Touristen seien sehr positiv, schreibt die Verwaltung. Als nächstes solle nun im Rathaus in den Wartebereichen und auf dem Rathausplatz öffentliches WLAN installiert werden, schlägt die Verwaltung vor. „Hierdurch könnte der Anstoß für ein zukünftiges ‚öffentliches WLAN-Netz im Einkauf- und Gastronomiebereich Simmerath gegeben werden.“ In Gesprächen mit der Marketinggruppe des Gewerbevereins habe sich herausgestellt, dass ein öffentliches WLAN als sehr positiver Standortfaktor gesehen werde. Durch die Beteiligung von Gewerbetreibenden und Gastronomen könnten weitere Bereiche versorgt werden. Dafür sei die Bandbreite aber in einigen Fällen noch nicht ausreichend, da der VDSL-Ausbau erst in den kommenden Monaten erfolgen werde.
Aus Sicht der Verwaltung wäre öffentliches WLAN auch am Bushof in Simmerath angebracht. Dazu wäre vor Ort die Installation eines separaten Rechners und die Verlegung einer Internetleitung nötig. Der Rechner könnte in der Säule einer vorhandenen Werbetafel des Gewerbevereins untergebracht werden. Der Gewerbeverein würde sich finanziell an der Internetanbindung beteiligen.
Weitere Ausbaugebiete werden bei touristischen Zielen wie den Freibädern in Rurberg und Einruhr gesehen.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten allen Punkten einstimmig zu.
Störerhaftung als großes Hindernis
Ein großes Hindernis bei der Einrichtung von öffentlich zugänglichen W-LAN-Netzwerken war bislang die sogenannte Störerhaftung. Demnach konnte der Betreiber eine W-LAN-Netzes für die Vergehen der Nutzer haftbar gemacht werden.
Hintergrund ist, dass der konkrete Nutzer in einem offenen und somit anonymen Netzwerk in der Regel nicht ermittelt werden kann und daher rechtlich ein Rückgriff auf denjenigen ermöglicht wird, der den Internetzugang bereitgestellt hat.
Mit der Novellierung des Telemediengesetzes ist inzwischen geregelt, dass die Störerhaftung für Betreiber öffentlicher W-LAN-Netze entfällt. Die Gesetzesänderung ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten.
In einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Betreiber bei Urheberrechtsverletzungen, die über ihr W-LAN begangen wurden, nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Abmahn- und Gerichtskosten verpflichtet werden können. Allerdings können die Rechteinhaber den Anbieter gerichtlich dazu verpflichten, „jeder Urheberrechtsverletzung durch seine Kunden ein Ende zu setzen oder solchen Rechtsverletzungen vorzubeugen“, heißt es in der Gerichtsmitteilung.