Simmerath. Gemäß Paragraf 35 des Schulgesetzes NRW beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Demnach sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 geboren sind, zum 1. August 2017 schulpflichtig.
Kinder, die nach dem 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Für das Anmeldeverfahren der Schulneulinge zum Schuljahr 2017/2018 werden die Anmeldungen zentral durch die Gemeinde Simmerath entgegengenommen. Hierzu werden die Eltern der schulpflichtigen Kinder aus der Gemeinde Simmerath in einem separaten Schreiben mit Anmeldevordruck durch das hiesige Schulverwaltungsamt angeschrieben. Sofern kein Schreiben ankommt, wird darum gebeten, mit dem Schulverwaltungsamt Kontakt aufzunehmen. Der entsprechende Anmeldebogen kann im Übrigen beim Schulverwaltungsamt der Gemeinde Simmerath, Rathaus, 52152 Simmerath, Telefon 02473/607139, angefordert werden.
Die Schulanmeldungen sind bis zum 26. September per Post oder per Fax (02473/607100) an das Schulverwaltungsamt der Gemeinde Simmerath, Rathaus, 52152 Simmerath, zurückzusenden.
Anschließend werden die Anmeldungen nach Grundschulen sortiert den einzelnen Schulen zugeleitet.
Die Grundschulen werden dann mit den Eltern Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein Kennenlerngespräch zu vereinbaren und über die abschließende Schulaufnahme zu entscheiden.
Für Rückfragen stehen das Schulverwaltungsamt sowie die Schulleitungen der hiesigen Grundschulen der Gemeinde Simmerath zur Verfügung.
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