Gewerbegebiet Nordwest: Oberverwaltungsgericht Münster setzt den von der Gemeinde Simmerath angefochtenen Bebauungsplan außer Vollzug.
Den Antrag, den Bebauungsplan bis zur Entscheidung im Normenkontrollverfahren außer Vollzug zu setzen, wertet das Gericht als zulässig. Es genüge, wenn der Antragsteller (die Gemeinde Simmerath) „hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird“, und es ebenfalls möglich erscheine, dass die Festsetzung des Sondergebiets „Großflächiger Lebensmittelvollsortimenter“ städtebauliche Auswirkungen besitze. Das Gericht sieht die Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als geboten an, wenn dies „zur Abwehr schwerer Nachteile“ sei. Dies sei der Fall.
Im Gewerbegebiet Imgenbroich-Nordwest soll eine große Kaufland Filiale mit rund 3000 Quadratmeter Verkaufsfläche angesiedelt werden. Durch diese Ansiedlungspläne sah die Nachbargemeinde Simmerath ihrerseits die Existenz ihres Einzelhandels bedroht. Deshalb hatte die Gemeinde bereits im Herbst vergangenen Jahres ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ihr bestätigte, dass die Stadt Monschau gegen den Landesentwicklungsplan und einige Bereiche des Baurechts verstoße. Dieses Gutachten aber hatte den Monschauer Stadtrat nicht von seinem Beschluss abgebracht, den Bebauungsplan aufzustellen, um damit die Voraussetzungen für Bauaktivitäten zu schaffen. Die Änderung des Bebauungsplans trat dann am 22. Mai 2014 in Kraft. Nur wenige Stunden später erteilte das Bauordnungsamt der Städteregion Aachen die Baugenehmigung für die Kaufland-Filiale, ein Vorgang, der zumindest vom zeitlichen Ablauf außergewöhnlich erschien.
Nachdem dann die Baugenehmigung auf dem Tisch lag, legte die Gemeinde Simmerath Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Änderung ein. Die Bauarbeiten im Gewerbegebiet hatten zwischenzeitlich begonnen. Unmittelbar danach setzte das Oberverwaltungsgericht die Bebauungsplanänderung außer Vollzug, bis über die Klage aus Simmerath entschieden sei.
Ungeachtet dieses Beschlusses wurden die Bauarbeiten aber zunächst im Gewerbegebiet fortgesetzt, ehe dann die Städteregion Aachen am 6. Juni einen Baustopp verhängte. Die Gemeinde Simmerath hatte zuvor Klage beim Verwaltungsgericht Aachen gegen die Fortführung der Arbeiten eingereicht.
Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärt in seinem gestrigen Beschluss, den „streitgegenständlichen Bebauungsplan“ wegen „beachtlichen Verstoßes“ gegen das Baugesetzbuch für unwirksam. Als weiteren Mangel im Bebauungsplan sieht das Gericht die Tatsache, dass die öffentliche Bekanntmachung vom 20. April 2012 nicht den Anforderungen genügt habe. Die von der Auslegungsbekanntmachung zu leistende „Anstoßwirkung“ werde nicht erreicht, weil beispielsweise „völlig unklar“ bleibe, um welche Umweltbelange es gehe.
Das OVG hält fest: „Ob der Bebauungsplan an weiteren zu seiner Unwirksamkeit führenden Mängeln leidet, muss der Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.“
Die Außervollzugsetzung des streitigen Bebauungsplans sei im Interesse der Gemeinde Simmerath dringend geboten. Die bevorstehende Umsetzung des Plans würde für die Antragstellerin Nachteile bedeuten.
Die Auswirkungen der Planrealisierung in Imgenbroich auf den zentralen Versorgungsbereich in Simmerath bewertet das Gericht auf der Grundlage der von beiden Seiten eingereichten gutachterlichen Stellungnahmen. Diese Gutachten sprechen von 8 bis 9 Prozent bzw. von bis zu 16 Prozent Umsatzrückgängen. Allein schon „denkbare Umsatzeinbußen im zentralen Versorgungsbereich der Antragstellerin“ stellen nach Überzeugung des Senats bereits eine Beeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereichs der Antragstellerin dar.
Simmeraths Beigeordneter Roger Nießen sieht das Vorgehen der Gemeinde durch den OVG-Beschluss bestätigt. Eine endgültige Entscheidung aber sei der Beschluss nicht. Nun müsse in der Hauptsache des Normenkontrollverfahrens noch entschieden werden, ob der Bebauungsplan Imgenbroich-Nordwest rechtswidrig aufgestellt worden sei. Nießen: „Das kann dauern.“