Nach neuer Gemeindeordnung NRW wäre höhere Entschädigung möglich.
Simmerath. Die Simmerather Ratsmitglieder, zumindest einige von ihnen, verzichten freiwillig auf höhere Entschädigungen, obschon die neue Fassung der Gemeindeordnung NRW diese Möglichkeit vorsieht. Einen entsprechenden Beschluss fasste jetzt der Simmerather Gemeinderat.
Der neue NRW-weit gültige Satzungsentwurf sieht vor, dass den Vorsitzenden von Ausschüssen des Rates künftig die doppelte Entschädigungszahlung zusteht. Hätte der Rat nicht ausdrücklich seinen Verzicht erklärt, wäre die neue Regelung automatisch in Kraft geraten. Durch den Beibehalt der alten Fassung der Hauptsatzung spart die Gemeinde Simmerath nun jährlich 18 000 Euro an Entschädigungszahlungen. Schon der Hauptausschuss hatte sich gegen die Satzungsänderung ausgesprochen. Inzwischen aber hat das Land den Kommunen „Auslegungshinweise“ für die Anwendung der neuen Gemeindeordnung an die Hand gegeben, wie Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns berichtete. Demnach sei es nicht Sinn der Verordnung, dass der Rat eine pauschale Verzichtserklärung für alle Ausschussvorsitzenden ausspreche.
„Entwicklung abwarten“
Die Gemeinde Simmerath will in Absprache mit allen Fraktionen aber dennoch generell an der alten Regelung festhalten. Der Bürgermeister riet dazu, „die weitere Entwicklung abzuwarten und zu sehen wie der Gesetzgeber darauf reagiert“. Auch CDU-Sprecher Christoph Poschen sah keinen Grund, die Hauptsatzung zugunsten höherer Entschädigungszahlungen zu ändern. „Der Erlass ist nicht nachvollziehbar.“
Weniger einig war sich der Rat aber bei einer anderen Änderung der Hauptsatzung. Hierbei ging es um den Verkauf von Gemeindegrundstücken. Die neugefasste Hauptsatzung räumt dem Bürgermeister dabei mehr Kompetenzen ein. Für SPD-Sprecher Gregor Harzheim war das „keine gute Regelung“, FDP-Ratsherr Hermann-Josef Bongard sah das Transparenzgebot in Gefahr, und auch UWG-Sprecher Reinhold Köller sah keinen Grund, „unnötig Transparenz zu opfern“. Diese Gefahren aber sah der Bürgermeister nicht. Es bestehe kein Anlass zur Sorge, erläuterte Karl-Heinz Hermanns, wie die Vergangenheit gezeigt habe. Bereits seit dem Jahr 2007 verfahre die Gemeinde in dieser Weise, doch erst jetzt werde die längst praktizierte Regelung auch in der Satzung verankert.
Gefällt's? Empfehle uns weiter!