„Wenn wir auf den Festsetzungen des Bebauungsplans bestehen würden, hätte dies gravierende Auswirkungen für die Besitzer und Bewohner“, sagte Ausschuss-Vorsitzender Gregor Harzheim (SPD) eingangs der Debatte und bezeichnete einen „Teil- oder Komplettabriss der bereits bewohnten Gebäude“ als „vielleicht doch nicht verhältnismäßig“.
Es ist sicherlich kein Zufall oder Ausrutscher, wenn ein Bauträger beim Bau von zwölf Wohnhäusern in ein und demselben Neubaugebiet gleich zwölf Mal die baulichen Vorgaben der Gemeinde missachtet und so baut, wie es ihm am besten passt. Genau das aber ist der Gemeinde Simmerath mit dem Vorzeige-Baugebiet auf dem ehemaligen Sportplatzgelände widerfahren.
Jürgen Förster von der Bauverwaltung der Gemeinde zeigte beispielhaft anhand eines Gebäudes, welche Verstöße begangen wurden. „Ein Überschreiten der Firsthöhe wäre noch über ein nachträgliches Genehmigungsverfahren heilbar, aber eine deutlich überschrittene Traufhöhe ist nur durch eine Bebauungsplanänderung oder -aufhebung zu korrigieren.
„Das Bauamt ist doch mit Sicherheit regelmäßig durch dieses Baugebiet mit 70 Gebäuden gelaufen. Wenn man ein bisschen mit hellen Augen herumgelaufen wäre, hätte doch auffallen müssen, dass da bei zwölf Häusern etwas nicht stimmt“, meinte Stockschlaeder und wurde deutlich: „Da war das Bauamt der Städteregion offenbar im Tiefschlaf.“
Bericht der Eifeler Zeitung
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