Eifel und Schnee – das waren früher zwei untrennbar miteinander verbundene Begriffe. Doch seit die Winter zunehmend wärmer und damit auch deutlich schneeärmer werden, macht sich mediterrane Lässigkeit auch da breit, wo man das nicht so gerne sieht: bei der Pflicht, den Gehweg „werktags zwischen 7 und 20 Uhr nach Möglichkeit schneefrei zu halten“, wie es so oder ähnlich in den gängigen Straßenreinigungssatzungen der Kommunen lautet. Das will zumindest die Simmerather Gemeindeverwaltung vor allem während der jüngsten Schneephase beobachtet haben – und zwar nicht nur vor privaten Wohnhäusern.
Der in der ab Mai gültigen Satzung nun explizit genannte Bußgeldrahmen von „5 bis 1000 Euro“ sorgte in der Ausschusssitzung für eine lebhafte Debatte – schließlich sei das ein reichlich breites Spektrum, sagte der Rollesbroicher Ratsherr Marc Topp (SPD).
Am Ende folgte der Ausschuss einstimmig der Verwaltung.
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