Es ist der Vormittag des Mittwochs, als sich zahlreiche Vertreter von Behörden und Firmen im kaum vorhandenen Schatten der St. Johannes-Kirche treffen. Es ist die Bauabnahme für den Kreisverkehr, der mittlerweile den Einmündungsbereich der beiden Bundesstraßen 266 und 399 ersetzt.
Mit der Bauabnahme ist die Trägerschaft des Kreisverkehrs aufgeteilt worden. Der Landesbetrieb übernimmt die Baulast der eigentlichen Verkehrsflächen der beiden Bundesstraßen „zwischen den Randsteinen“, alle übrigen Nebenanlagen verbleiben in der Verantwortung der Gemeinde.
Weiter anhängig beim Verwaltungsgericht sind aber beide Klagen in der Hauptsache (Az.: 10 K 2150/21 sowie 10 K 2157/21). Wann in diesen beiden Verfahren verhandelt und entschieden wird, ist derzeit beim Verwaltungsgericht noch nicht absehbar, erklärte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.
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