OGS Lammersdorf, Simmerath und Steckenborn: Bezieher mit Jahreseinkommen bis 24.000 Euro künftig beitragsfrei.
SIMMERATH Gute Nachricht für die Portemonnaies vieler Eltern, deren Kinder die Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) in Lammersdorf, Simmerath und Steckenborn besuchen: Ab dem nächsten Jahr sollen die Elternbeiträge für die Betreuung in der OGS für Eltern bis zu einer Jahreseinkommensgrenze von 24.000 Euro auf Antrag und entsprechendem Nachweis beitragsfrei gestellt werden. Zusätzlich werden kinderreiche Familien dergestalt gefördert, dass bei gleichzeitiger Wahrnehmung des Angebotes der Elternbeitrag für das zweite Kind auf 35 Euro, für das dritte Kind auf 20 Euro und jedes weitere Kind beitragsfrei gestellt wird.
Mit der Thematik beschäftigte sich jetzt der Generationen-, Schul- und Sozialausschuss. Vorausgegangen war hierzu ein Antrag der SPD vom März 2019, in dem beantragt wurde, den Elternbeitrag von 70 auf 50 Euro zu senken. Hierzu wurden zu Beginn der Sitzung im Ausschuss wie erwartet kleine „Nettigkeiten“ zwischen den Parteien ausgetauscht. So zeigte sich Günter Scheidt (CDU) gegenüber Franz-Josef Hammelstein (SPD) darüber verwundert, dass in dem SPD-Antrag die soziale Komponente nicht berücksichtigt sei, da Eltern mit höherem Einkommen genau so viel bezahlen sollten, wie finanziell schlechter aufgestellte Familien. Scheidt hielt danach die neu vorgeschlagene Staffelung der Einkommensgrenze für die sozial bessere Variante.
Diskussion um Staffelungen
Von der SPD wurde daraufhin durch Hammelstein eine weitere Staffelung bei den Elternbeiträgen beantragt: Von 24.001 Euro bis 48.000 Euro sollte der Elternbeitrag 50 Euro betragen. Hiergegen stemmten sich CDU und Grüne vehement, und Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns machte klar, dass dies die Gemeinde vom Verwaltungsaufwand her überhaupt nicht stemmen könne. „Seien sie sich darüber im Klaren, dass wir dafür dann wenigstens eine weitere Halbtagskraft einstellen müssen.“ Bei der jetzigen Regelung arbeite man personell schon am absoluten Limit.
Hermanns und der Ausschussvorsitzende Stephan Weber wiesen zudem darauf hin, dass die OGS von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Auflage bekommen habe, dass der Trägerverein der OGS eine entsprechende Beitragssatzung haben müsse. Diese werde jetzt erarbeitet und dem Ausschuss im Oktober vorgestellt. Darüber hinaus erklärten Hermanns und später auch Bernd Goffart (CDU), dass sich der Vorstand des Trägervereins der OGS mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen habe, von der Bildung weiterer Einkommensklassen bei den Elternbeiträgen abzusehen. Stattdessen werden neben der genannten Beitragsfreistellung weiterhin der pauschale Betrag von 70 Euro pro Kind sowie die neue Ermäßigung für Geschwisterkinder erhoben.
Auch wurde angedacht, dass für Bezieher von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und dem Asylbewerberleistungsgesetz künftig der Monatsbeitrag entfällt. Am Ende der Sitzung wurde der SPD-Antrag zur Einführung einer weiteren Einkommensstufe mehrheitlich aufgrund der vorgebrachten Argumente abgelehnt. Bei der nächsten Sitzung des Ausschusses im Oktober soll dann die neu erstellte Beitragssatzung, die in Absprache mit dem Trägerverein der OGS erarbeitet wird, im Ausschuss vorstellt und beraten werden.
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