Eifeler Zeitung, Karl-Heinz Hoffmann

Knackpunkt bleibt der Kreisverkehr

Zwei Gewerbetreibende haben Normenkontroll-Anträge zum Bebauungsplan „Hasselfuhr“ in Lammersdorf gestellt.

LAMMERSDORF/SIMMERATH Die Nachricht sprach sich im Lammersdorfer „Dorffunk“ schnell herum. Gegen den Bebauungsplan Nr. 189, also das Neubaugebiet Hasselfuhr nebst dazugehörendem Kreisverkehr, wurde „geklagt“. Juristisch konkret bedeutet dies, dass beim zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein sogenannter Normenkontroll-Antrag gemäß Paragraf 47 der Verwaltungsgerichtsordnung eingegangen ist. Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns und Beigeordneter Bennet Gielen bestätigten auf Anfrage diese aktuelle Entwicklung bei dem 5,2 Hektar großen Neubaugebiet Hasselfuhr, wo nach den Planungen 60 Grundstücke mit 92 Wohneinheiten (39 Einfamilienhaus-, 16 Doppelhaus- und fünf Mehrfamilienhausgrundstücke) entstehen sollen. Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Areal befindet sich gegenüber dem Otto-Junker-Platz (Dorfplatz).

Hermanns erläutert, dass die Gemeinde über einen gemeinsamen Rechtsanwalt zweier Gewerbetreibender informiert wurde, dass letztere Normenkontroll-Anträge beim OVG in Münster gestellt haben. „Wir bedauern diese Entwicklung sehr,“ sagt Hermanns, und er ergänzt: „Bennet Gielen und ich haben in dieser Angelegenheit mit allen Beteiligten, die sich betroffen sahen, eine Vielzahl von Gesprächen geführt, um ihnen entgegenzukommen.“

Zu dem Gerücht, er habe einem Gewerbetreibenden Geld angeboten, wenn dieser nicht klagt, bezieht Simmeraths Bürgermeister klar Position: Richtig sei, dass die Gemeinde bereit wäre, allen betroffenen Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit dem Bau des Kreisverkehrs einen Einnahmeausfall zu zahlen, „wenn entgegen der Aussage der Fachleute durch den Bau des Kreisverkehrs eine Vollsperrung nötig würde“.

Nachbesserung bei Mangel

Wir haben die klare Absicht, das für Lammersdorf zu realisieren.

Karl-Heinz Hermanns
Bürgermeister

Hermanns erläutert zudem, dass die beiden juristisch aktiv gewordenen Gewerbetreibenden ihm gegenüber zum Ausdruck gebracht hätten, dass sie nicht gegen das Baugebiet seien, wohl aber gegen den Kreisverkehr. Fakt sei jedoch, dass dies nicht voneinander zu trennen sei, da der Bebauungsplan das Neubaugebiet und den Kreisverkehr umfasst.

„Natürlich können die Normenkontroll-Anträge die Realisierung des Bebauungsplanes verzögern,“ sagt Hermanns und ergänzt mit Verweis auf seine weitere Gesprächsbereitschaft mit allen Beteiligten: „Sollte das OVG einen Mangel feststellen, gehe ich davon aus, dass wir dann nachbessern werden, damit das Baugebiet kommt. Wir haben die klare Absicht, das für Lammersdorf zu realisieren.“

Aus luftiger Höhe vom Kirchturm sieht er nahezu idyllisch aus, der Lammersdorfer Straßenschnittpunkt Kirchstraße/Im Pohl, wo laut Bebauungsplan ein Kreisverkehr entstehen soll. Foto: Karl-Heinz Hoffmann

Der Kreisverkehr und die damit verbundene Umgestaltung des Kreisverkehrs bleiben in jedem Fall der Knackpunkt. Schon im März 2018 lagen im Rahmen des Planungsverfahrens hierzu mehrere Eingaben von Bürgern vor, in denen der Kreisverkehr grundsätzlich und in der Entwurfsplanung moniert wurde.

Darin eingeschlossen war unter anderem die Neugestaltung der Mehrbereichsfläche zwischen Bäckerei und Metzgerei sowie der Wegfall der Bushaltebucht an der Kirchstraße nebst der Errichtung einer neuen Haltezone vor der Metzgerei. Ins Auge fällt bei einem Blick auf die Planskizze des Kreisverkehrs, dass ein Gehweg zwischen Metzgerei und Bäckerei nicht mehr vorgesehen scheint.

 INFO 

Was ist ein Normenkontroll-Antrag?

Wer sich als natürliche oder juristische Person durch einen Bebauungsplan beeinträchtigt sieht, kann sich hiergegen nicht mit einer vor dem Verwaltungsgericht zu erhebenden Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage zur Wehr setzen, da es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine Satzung handelt. Diese kann beim zuständigen Oberverwaltungsgericht mit einem Normenkontroll-Antrag gemäß § 47 VwGO von einer natürlichen oder juristischen Person angegriffen werden. Eine Voraussetzung ist, dass die betroffene, antragstellende Person die von ihr geltend gemachten Einwendungen bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gegenüber der Plan erlassenden Gemeinde schriftlich geltend gemacht hat. Die Antragstellung unterliegt einer Frist, die Verfahren sind kostenpflichtig und unterliegen dem Anwaltszwang.

 IM ÜBERBLICK 

Chronologie zum geplanten Neubaugebiet Hasselfuhr in Lammersdorf

März 2017: Die Gemeinde Simmerath stellt im Rahmen einer Infoveranstaltung in der Kalltalschule den Bebauungsplan Nr. 189, also das Neubaugebiet Hasselfuhr, vor. Zu dem Zeitpunkt war die Zufahrt zum Baugebiet gegenüber der Grundschule geplant. Allerdings wurde schon die Anbindung über einen Kreisverkehr am Straßenschnittpunkt Kirchstraße/Im Pohl geprüft.

Juli 2017: Ein anderer Bebauungsplan macht Schlagzeilen und erhitzt die Gemüter. Auf dem Dorfplatz will ein Discounter (Norma) eine Filiale bauen. Eine monatelange Diskussion ist die Folge, wonach der Discounter seine Pläne zurückzieht.

Januar 2018: Zwei alteingesessene Einzelhandelsbetriebe äußern ihre Sorgen zur Entwurfsplanung des Kreisverkehrs, da sie Umsatzeinbußen befürchten. „Die Neuausweisung eines Baugebietes rechtfertigt an dieser Stelle keinen Kreisverkehr“, heißt es von einem der Betriebe. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht das völlig anders. Die Behörde fordert den Kreisverkehr explizit, damit das Baugebiet über den Kreisverkehr erschlossen werden kann. Andere Zufahrtsmöglichkeiten von der B399 aus lehnt man ab.

Februar 2018: In der öffentlichen Sitzung des Planungsausschuss am 1. Februar wird ein überarbeiteter Entwurf vorgestellt.

März 2018: Zwischenzeitlich liegen zu Hasselfuhr und dem Kreisverkehr mehrere Eingaben von Bürgern vor, so dass zu diesem Zeitpunkt klar ist, dass sich die Angelegenheit um mindestens ein Jahr verzögern wird. Tenor der Politik zum Stand der Dinge: „Ohne Kreisverkehr wird es kein neues Baugebiet geben.“ Im Zusammenhang mit dem Baugebiet fordern die Karnevalsfreunde den gutachterlichen Nachweis, inwieweit das heranrückende Neubaugebiet emissionsmäßig „als Störer die zulässige Nutzung“ ihrer Zeltveranstaltungen beeinflusse. Eine Klage im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens behält sich der Verein vor, rudert diesbezüglich aber zurück.

April 2018: Noch immer sind im Baugebiet Hasselfuhr keine Bagger in Sicht. Der Gemeinderat fasst den Satzungsbeschluss über das neue Baugebiet in einer Sondersitzung, wobei dies aber auch bedeutet, dass der Bebauungsplan erst nach Ablauf einer einjährigen Frist unanfechtbar ist. Alle Fraktionen betonen noch einmal, dass die Erschließungsvariante für das Baugebiet über einen Kreisverkehr „politisch gewollt“ sei.

Februar 2019: Auf der CDU-Versammlung in Lammersdorf wird auf die Bedeutung des Neubaugebietes für die Entwicklung des Ortes hingewiesen. Bürgermeister Hermanns erklärt, dass für die Umsetzung der Baumaßnahme Kreisverkehr eine sechswöchige Bauzeit plus Umlegung der Versorgungsleitungen seitens der Planer vorgesehen ist.

April 2019: Von zwei Gewerbetreibenden werden beim OVG in Münster Normenkontroll-Anträge gestellt.

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