Monschau und Simmerath beschließen zinslose Stundung von Forderungen und Vorauszahlungen für sechs Monate.
MONSCHAU/SIMMERATH Um die von den Umsatzeinbußen betroffenen Betriebe zumindest kurzfristig zu entlasten, hat der Monschauer Stadtrat am Dienstag eine zinslose Stundung der städtischen Forderungen und Vorauszahlungen (insbesondere Gewerbesteuer, Grundsteuer und Fremdenverkehrsbeitrag) für sechs Monate beschlossen. Die Gemeinde Simmerath will die Unternehmen ebenfalls unterstützen.
Der Stadtrat folgte damit einem Antrag der Arbeitsgemeinschaft Monschauer Unternehmen (AMU). Dabei handelte es sich um einen von elf Tagesordnungspunkten, die der Monschauer Stadtrat am Dienstagabend innerhalb von elf Minuten in einer außergewöhnlichen Sitzung abhandelte. An dieser nahmen aus Sicherheitsgründen nicht alle Ratsmitglieder teil. Diskussionen gab es nicht, alle Beschlüsse wurden schnell und einstimmig verabschiedet. Zum Antrag der AMU erfolgten die Stellungnahmen der Fraktionen bereits im Vorfeld der Sitzung und wurden schriftlich vorgelegt. Detailfragen, etwa wie sich das auf den Haushalt der Stadt auswirken wird, könnten noch nicht geklärt werden. Diese würden ins Protokoll aufgenommen, erklärte Bürgermeisterin Margareta Ritter. „Wichtig sie es jetzt, ein deutliches Signal an die Betriebe zu senden“, sagte sie.
Initiative der AMU
Die Fraktionen begrüßten die Initiative der AMU. Eine starke Wirtschaft, wohnortnahe Ausbildungs- und Arbeitsplätze würden Monschau auszeichnen. Das sei ein „Verdienst fleißiger Arbeitnehmer und verantwortungsbewusster Unternehmer“ sowie einer guten Infrastruktur, erklärte die CDU und hielt fest: „Wir stehen an der Seite dieser Akteure und unterstützen alle Maßnahmen von Land und Bund, die kurzfristig und möglichst unbürokratisch greifen. Natürlich gilt das erst recht für Maßnahmen, die wir in solchen Krisenzeiten selber ergreifen können.“
Die SPD-Fraktion stimmte dem Antrag ebenso zu. Die Stundung dürfe aber nicht zu einer Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer führen. Die Verwaltung solle monatlich über die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt berichten. „Zudem ist beim Land die Forderung anzuregen, dass die Kommunen einen Antrag auf Ausfallbürgschaft stellen können, den das Land oder die Landesbank übernimmt. Die Steuerschuld soll dadurch dann ans Land abgetreten werden“, hieß es von der SPD.
Die Grünen hoffen, „durch diese unbürokratische Sofortlösung den Unternehmen helfen zu können“. Gleichzeitig bitten sie um Informationen, „ob und wie es beim Land NRW Bestrebungen gibt, die Kommunen bei Steuerausfällen in diesem und sicher auch im nächsten Jahr zu unterstützen“. Eine weitere Frage sei, ob es Überlegungen gebe, die Regelungen des Stärkungspaktgesetzes auszusetzen.
Die Fraktion aus Bürgerforum21 und FDP schrieb, dass in der derzeitigen Situation alle möglichen Entlastungen für die Unternehmer erfolgen müssten. „Wie weit auch für unsere Bürger die Grundsteuern erlassen werden können, müssen wir auch in Betracht ziehen, wenn die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt erkennbar sind.“ Es sei sicherlich davon auszugehen, dass es für die Gemeinden und Städte, für die ein Haushaltsicherungskonzept (HSK) gelte, in diesem Jahr kein Ausgleich der Haushalte möglich sei, und dass dies auch bei den HSK-Auflagen berücksichtigt werde.
Regelung in Simmerath
Auch die Gemeinde Simmerath will die im Gemeindegebiet ansässigen und durch die Corona-Epidemie finanziell betroffenen Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten so schnell, flexibel und unbürokratisch wie möglich unterstützen. Daher seien von Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschuss, Bernd Goffart, in Abstimmung mit allen Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen Dringlichkeitsentscheidungen gefasst worden, teilt die Gemeinde mit.
Unternehmen und Gewerbetreibende aus dem Gemeindegebiet, die im besonderen Maße betroffen sind, können die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder die zinslose Stundung von fälligen Forderungen (Gewerbesteuernachzahlungen, Gewerbesteuervorauszahlungen, Grundsteuern, Grundbesitzabgaben, Beiträgen sowie privatrechtlichen Forderungen, zum Beispiel aus Miet- und Pachtverträgen) formlos beantragen.
Die schriftlichen oder per E-Mail einzureichenden Anträge würden mit größtmöglichem Ermessen, flexibel und unbürokratisch sowie möglichst ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen bearbeitet. Die beantragten Stundungen werden vorerst bis zum 1.Oktober 2020 befristet. Anträge per E-Mail können gerichtet werden an gemeinde@simmerath.de.
Ob die Maßnahmen über den 1. Oktober hinaus verlängert werden müssen, wird unter Berücksichtigung der sich täglich ändernden Lage zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen.
Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen für fällige Steuerschulden, Grundbesitzabgaben und Beiträge sowie Mieten- und Pachten bezogen auf Unternehmen und Gewerbetreibende im Gemeindegebiet Simmerath werden bis zum 1. Oktober ausgesetzt.
Ziel: Liquidität erhalten
„Unsere Unternehmen haben wesentlich zur positiven Entwicklung der Gemeinde Simmerath beigetragen. Ich hoffe, dass die gemeindeseitig beschlossenen finanziellen Erleichterungen mit dazu beitragen, die Liquidität der besonders von der Corona-Epidemie betroffenen Simmerather Unternehmen und Geschäfte zu erhalten“, sagt Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns.
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