Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bezieht Stellung zu ihrem Einspruch gegen die ambulante Radiologie in Simmerath.
SIMMERATH Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat jetzt zu ihrem Einspruch gegen die ambulante radiologische Versorgung von Kassenpatienten in der Eifelklinik St. Brigida in Simmerath (siehe Infobox) auf Anfrage eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt.
„Zur Frage der Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung im Bereich Simmerath und möglichen Lösungsideen waren wir in den letzten Monaten regelmäßig mit Verantwortlichen der Eifelklinik St. Brigida im Austausch. Deshalb nehmen wir die jüngsten Verlautbarungen irritiert zur Kenntnis“, schreibt die KVNO.
Die Grundlage für den Widerspruch sei eine Erhebung des regionalen Versorgungsbedarfes für den Fachbereich Radiologie mit Blick auf den Standort in Simmerath. Das MVZ Eifelklinik St. Brigida GmbH habe im März beziehungsweise September 2018 bei dem zuständigen Zulassungsgremium der Krankenkassen und Ärzte, dem Zulassungsausschuss, unter anderem Anträge auf Sonderbedarfsanstellungen von zwei Medizinern gestellt, um am Standort Simmerath gesetzlich Versicherten radiologische Untersuchungen anzubieten.
„Gemäß unserer gesetzlichen Aufgaben sind wir im Rahmen solcher Zulassungsverfahren verpflichtet, die derzeitige regionale Bedarfssituation mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung umfassend zu ermitteln, insbesondere dann, wenn es sich – wie im vorliegenden Fall – um Anträge auf Sonderbedarfsanstellungen handelt“, heißt es in der Stellungnahme. Die Voraussetzung dafür sei „grundsätzlich ein bestehendes erhebliches vertragsärztliches Versorgungsdefizit in der entsprechenden Fachgruppe und die damit einhergehende Unerlässlichkeit einer weiteren Sonderbedarfszulassung beziehungsweise Sonderbedarfsanstellung zur Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung“.
„Bedarfssituation geprüft“
Orientiert am Maßstab der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts habe die KVNO die regionale Bedarfssituation im Bereich der Radiologie umfassend geprüft beziehungsweise erhoben. Der auf Grundlage der gesetzlichen Bedarfsplanung im Bereich der Radiologie anzulegende Radius umfasse dabei die so genannte „Raumordnungsregion Aachen“ – dies sind die Kreise Aachen Land, Düren, Euskirchen, Heinsberg sowie die Stadt Aachen. In der Raumordnungsregion Aachen seien aktuell insgesamt über 40 Radiologen ambulant tätig, der statistische Versorgungsgrad liege bei rund 170 Prozent. „Gemessen an den Vorgaben der Bedarfsplanung lassen diese Werte im Grundsatz keinen ‚Mangel‘ in der radiologischen Versorgung erkennen, zumal ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent aufwärts ein Versorgungsbereich formal als ‚überversorgt‘ gilt und für Neuzulassungen der jeweiligen Fachgruppe gesperrt wird. Auch sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen per Gesetz vertragsärztliche Zulassungen gegebenenfalls aufkaufen/stillegen, wenn örtliche Versorgungsgrade die Marke von 140 Prozent überschreiten“, schreibt die KVNO.
Im Rahmen ihrer Erhebung seien die bereits niedergelassenen Radiologen in der Raumordnungsregion Aachen kontaktiert und explizit auch nach ihren Leistungsangeboten und zu den vorhandenen Aufnahmekapazitäten ihrer Praxen befragt worden. „Die Befragten sind 30 bis 70 Kilometer vom Standort Simmerath entfernt niedergelassen. Diese Entfernungen sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die vergleichsweise selten von Patienten in Anspruch genommenen radiologischen Leistungen und unter Berücksichtigung des Strukturzuschnitts, Lage, Infrastruktur etc. der Raumordnungsregion angemessen“, erklärt die KVNO.
Ebenso seien die Fallzahlen der niedergelassenen Radiologen zur Objektivierung der Auskünfte ausgewertet worden. „Im Ergebnis zeigt sich, dass in den umliegenden Radiologie-Praxen noch freie Termin-Kapazitäten bestehen und ein Zugang der gesetzlich Versicherten zur vertragsärztlichen Versorgung in diesem Fachbereich gewährleistet ist – die notwendigen Voraussetzungen für eine Sonderbedarfszulassung (hier §36 der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) und insbesondere die geforderte ‚Unerlässlichkeit‘ damit aus unserer Sicht nicht vorliegen. Aus diesem Grund hat die KV Nordrhein Ende Februar fristwahrend Widerspruch gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Zulassungsausschusses eingelegt“, heißt es in der Stellungnahme.
Weiter im Berufungsausschuss
In zweiter Instanz werde das Verfahren nun vom Berufungsausschuss der Krankenkassen und Ärzte im Bereich Nordrhein neu entschieden. Ebenso wie der Zulassungsausschuss handele es sich dabei um ein unabhängiges Gremium, besetzt mit ehrenamtlichen Vertretern der Kassen und der Ärzte. Dem Berufungsausschuss stehe dabei zudem ein unabhängiger Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt vor. Laut Auskunft der Fachabteilung der KVNO werde der Berufungsausschuss voraussichtlich Anfang des Sommers über den Fall neu verhandeln, schreibt die KVNO.
INFO
Keine ambulanten radiologischen Untersuchungen für Kassenpatienten
Derzeit gibt es keine ambulanten radiologischen Untersuchungen (konventionelles Röntgen, Computertomografie/CT und Magnetresonanztomografie/MRT) für Kassenpatienten in der Eifelklinik in Simmerath. Rund 190 gesetzlich Krankenversicherte, die einen Termin für eine ambulante radiologische Untersuchung in der Eifelklinik vereinbart hatten, mussten sich nach Alternativen umsehen, weil die Untersuchungen nicht stattfinden können.
Nachdem der zuständige Zulassungsausschuss ab dem 1. Januar 2019 grünes Licht für die ambulante radiologische Untersuchung von gesetzlich Versicherten in der Eifelklinik gegeben hatte, hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) zwei Tage vor Ablauf der Widerspruchsfrist Einspruch eingelegt. Da dieser aufschiebende Wirkung hat, können die rund 190 betroffenen Patienten nicht in der Eifelklinik untersucht werden.
Der Bürgermeister der Gemeinde Simmerath, Karl Heinz Hermanns, der gleichzeitig auch ehrenamtlicher Vorsitzender des Krankenhausbeirates ist, und der Vorsitzende des Fördervereins der Eifelklinik, Manfred Eis, richteten einen eindringlichen Appell an die KVNO, den Widerspruch sofort zurückzunehmen. Die Eifelklinik St. Brigida hat inzwischen juristische Schritte gegen den Widerspruch eingeleitet.