Eifeler Zeitung, Andreas Gabbert

Kassenpatienten gucken in die Röhre

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Kein MRT für ambulante Patienten in der Eifelklinik: Weil die Kassenärztliche Vereinigung es so will.

SIMMERATH Derzeit gibt es keine ambulanten radiologischen Untersuchungen (konventionelles Röntgen, Computertomografie und Magnetresonanztomografie) für Kassenpatienten in der Eifelklinik in Simmerath. Rund 190 gesetzlich Krankenversicherte, die einen Termin für eine ambulante radiologische Untersuchung in der Eifelklinik vereinbart hatten, werden zurzeit kontaktiert, weil die Untersuchungen nicht stattfinden können. Sie müssen sich jetzt nach Alternativen umsehen und weite Wege in Kauf nehmen.

Nachdem der zuständige Zulassungsausschuss ab dem 1. Januar 2019 grünes Licht für die ambulante radiologische Untersuchung von gesetzlich Versicherten in der Eifelklinik gegeben hatte, hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) am Dienstag, zwei Tage vor Ablauf der Widerspruchsfrist, Einspruch eingelegt. Da dieser aufschiebende Wirkung hat, können die rund 190 betroffenen Patienten nicht in der Eifelklinik untersucht werden. Eine offizielle Begründung des Einspruchs gibt es bislang nicht. In der Vergangenheit hatte die KVNO signalisiert, dass sie die Gefahr eine Überversorgung im Aachener Raum sehe.

Appell an die KVNO

Das haben der Bürgermeister der Gemeinde Simmerath, Karl Heinz Hermanns, der gleichzeitig auch ehrenamtlicher Vorsitzender des Krankenhausbeirates ist, und der Vorsitzende des Fördervereins der Eifelklinik, Manfred Eis, am Freitagmorgen im Rahmen eines Pressegesprächs bekanntgegeben. Sie appellieren dabei eindringlich an die KVNO den Widerspruch sofort zurückzunehmen. „Wir hoffen, dass das nochmal überdacht wird“, sagt Hermanns. „Mit diesem Widerspruch geht die KVNO leichtfertig mit der Gesundheit der Patienten um“, betont Eis.

Die Rücknahme des Widerspruchs der KVNO muss sofort erfolgen!

Karl-Heinz Hermanns
Bürgermeister von Simmerath

Die Eifelklinik hat inzwischen juristische Schritte gegen die Entscheidung eingeleitet. Deshalb sagt Klinikleiter Andreas Grbic nur so viel: „Tatsächlich hat die KVNO Widerspruch gegen unseren Sonderbedarf Radiologie Nordeifel eingereicht. Somit dürfen wir bis auf Weiteres und mit sofortiger Wirkung in unserem Medizinischen Versorgungszentrum für Radiologie in Simmerath keine ambulanten radiologischen Leistungen mehr für gesetzlich Versicherte erbringen.“

Auch die KVNO bestätigt auf Anfrage, dass sie beim zuständigen Berufungsausschuss Widerspruch eingelegt hat. Dieser werde das Verfahren nun in zweiter Instanz prüfen. Details für die Gründe des Einspruchs konnte der Sprecher der KVNO am Freitag spontan nicht nennen.

Kein Platz für ambulante Kassenpatienten: MRT-Untersuchungen sind in der Eifelklinik derzeit nicht möglich, weil die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) Einspruch dagegen erhoben hat. Foto: Peter Stollenwerk

Im April 2017 hatte die Eifelklinik ihre radiologische Kompetenz erweitert und ein neues MRT-Gerät in Betrieb genommen. Hermanns stellte damals das neue MRT-Gerät in Simmerath als „wesentliche Verbesserung für die Bevölkerung“ heraus, da so vielen Patienten aufwendige Fahrten nach Aachen erspart blieben. Er hoffe, dass mit der Kassenärztlichen Vereinigung zeitnah entsprechende Vereinbarungen getroffen würden, damit bald alle Patienten die Möglichkeit hätten, das angebotene Verfahren zu nutzen, erklärte Hermanns seinerzeit. Der ehemalige Geschäftsführer der Eifelklinik, Peter Berlin, hatte damals erklärt, dass die Gespräche auf einem guten Weg seien.

Im Oktober 2018 hatten sich die Bürgermeister der Gemeinden Simmerath, Roetgen, Hürtgenwald und der Stadt Nideggen sowie die Bürgermeisterin der Stadt Monschau mit einem gemeinsamen Schreiben an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gewendet und um Unterstützung gebeten. Dort hieß es, die Eifelklinik verfüge zwar über die gesamten Gerätschaften einer radiologischen Praxis (konventionelles Röntgengerät, Computertomografie- und MRT-Gerät), womit aber lediglich stationär versorgte Patienten und ambulant nur privatversicherte Patienten untersucht werden dürften.

Der Ausschluss von kassenversicherten Patienten Sorge für Unmut innerhalb der Bevölkerung und auch bei den niedergelassenen Ärzten. Da im Krankheitsfall davon auszugehen sei, dass eine radiologische Praxis oftmals mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden müsse, mute man allen kassenversicherten Patienten stundenlange Busfahrten zu. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltungschefs habe die Kassenärztliche Vereinigung Kreis Aachen den Antrag auf Zulassung einer radiologischen Praxis in Simmerath befürwortet.

Gleichzeitig habe man aber wahrgenommen, dass dem Antrag der Eifelklinik seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein nicht entsprochen werden soll – mit der Begründung, die Region Aachen sei überversorgt. Dabei beziehe sich die KVNO auf eine Statistik, die den Versorgungsbedarf der Gesamtregion betrachte, und auf eine Befragung der bestehenden radiologischen Praxen, die den Sonderbedarf als nicht gegeben sehen würden.

„Dem widersprechen wir, die umliegenden Bürgermeister/Bürgermeisterin, vehement! Denn auch wir sehen und unterstützen die Argumentation des Simmerather Krankenhausträgers“, hatten die Verwaltungschefs geschrieben. Es möge zwar sein, dass in der Gesamtregion Aachen eine statistische Überversorgung an Radiologen vorliege. Das treffe aber nur auf die Stadt Aaachen und die nördlichen Kreise zu, aber nicht auf die Eifelregion. „Wir sehen eine eindeutige asymmetrische Facharztverteilung, die die gesamte Region, insbesondere den südwestlichen und südlichen Teil, und damit mindestens die von uns vertretenen Kommunen benachteiligt“, hieß es in dem Schreiben. Die Zulassung eben jenes radiologischen Versorgungszentrum in Simmerath würde die Benachteiligung der Menschen in der Eifel abschaffen, hatten die Verwaltungschefs geschrieben.

Massive Kritik

Nachdem der zuständige Zulassungsausschuss dann ab 1. Januar 2019 den Weg frei gemacht habe, habe es in der Eifelklinik bis jetzt rund 400 radiologische Untersuchungen gegeben, was den Bedarf verdeutliche, erklärten Hermanns und Eis am Freitag. Daher sei der Einspruch der KVNO nicht nachvollziehbar. Eis sagt, er „habe das Gefühl, dass die Belange der Patienten aus der Eifel von der KVNO in den Hintergrund geschoben werden“. Er hege den Verdacht, dass die KVNO hier ausschließlich die Interessen von Ärzten aus der Stadt Aachen vertrete. „Dass Behandlungszeiten verkürzt und Kosten gespart werden könnten, scheint keinen zu interessieren. Offensichtlich haben die Belange der Patienten bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt“, sagt er.

Eines ist für Hermanns und Eis klar: „Die Rücknahme des Widerspruchs der KVNO muss sofort erfolgen!“

 INFO 

Aufgaben der Entscheidungsgremien

Die Zulassungsausschüsse (§96 SGB V) sind Gremien der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie kümmern sich vor allem um Fragen der Bedarfsplanung. Dabei geht es insbesondere um die Kassenzulassung von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten. Die Zulassungsausschüsse entscheiden auch über das Ruhen einer Zulassung, die Entziehung einer Zulassung und über das Ende einer Zulassung, die Ermächtigungen für Krankenhausärzte, die dann ambulante Leistungen erbringen dürfen und die ausnahmsweise Besetzung von Vertragsarztsitzen.

Die Berufungsausschüsse (§97 SGB V) befassen sich mit Widersprüchen gegen die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse. Hier werden Patientenvertreter/-innen ebenfalls bei den Entscheidungen einbezogen.

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