Oberverwaltungsgericht erklärt Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Imgenbroich Nord-West für rechtswidrig
Imgenbroich Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Imgenbroich Nord-West ist rechtswidrig und damit unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Seit mehr als vier Jahren streiten die Gemeinde Simmerath und die Stadt Monschau nun schon um die Entwicklung im Gewerbegebiet Nord-West. Hintergrund des Streits ist, dass die Stadt Monschau so schnell wie möglich die Eröffnung einer Kaufland-Filiale in dem neuen Gewerbegebiet sehen wollte, während die Nachbargemeinde Simmerath wünschte, dass diese Filiale niemals in Imgenbroich entsteht, weil der sogenannte Vollsortimenter in ihren Augen eine Bedrohung für den Simmerather Einzelhandel darstellt. In der Folge entwickelte sich eine juristische Auseinandersetzung, die jetzt in der Entscheidung des OVG gipfelte.
Aber nicht nur die Gemeinde Simmerath hatte sich mit einem sogenannten Normenkontrollantrag an das Gericht gewandt. Der Eigentümer des Real-Markt-Gebäudes in Imgenbroich und zwei Privatleute, die die Erschließung des Gebietes rund um die Kaufland-Filiale verhindern wollen, hatten ebenfalls einen Normenkontrollantrag beim OVG gestellt.
Nächste Klage steht bevor
Margareta Ritter
Bürgermeisterin Monschau
Außerdem habe die Stadt Monschau die Belange der Gemeinde Simmerath nicht hinreichend berücksichtigt. Damit habe sie gegen das interkommunale Abstimmungsgebot verstoßen, es liege ein erheblicher Abwägungsmangel vor. Die Auswirkungen der Planung auf die Nachbargemeinde hätten eingehender geprüft werden müssen. Diese Entscheidung habe aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Baugenehmigung für die Kaufland-Filiale, sagte ein Gerichtssprecher.
Aus Sicht der Kläger ist damit aber auch die Baugenehmigung für das Kaufland rechtswidrig. Beim Verwaltungsgericht Aachen wurden entsprechende Klagen eingereicht, die einen Rückbau der Filiale, die bereits im Dezember 2015 eröffnet wurde, fordern (siehe Info-Box).
Dadurch, dass das OVG den Bebauungsplan für rechtswidrig erklärt hat, habe es die Rechtsauffassung der Gemeinde Simmerath voll umfänglich bestätigt, sagt Simmeraths Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns. Die Gemeinde werde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Wie es dann weitergeht, auch vor dem Aachener Verwaltungsgericht, muss man abwarten“, erklärt Hermanns. Er will den Blick nun nach vorne richten. „Ich werde mich jetzt nach Abschluss des OVG-Verfahrens für eine noch intensivere und positive Zusammenarbeit mit der Stadt Monschau zum Wohle unserer beiden Kommunen einsetzen. Ich bin mehr denn je davon überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Monschau und Simmerath unsere Eifelregion weiter stärken wird“, sagt Hermanns.
Die Verwaltung werde den Stadtrat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag entsprechend informieren und, wenn das Urteil des OVG schriftlich vorliegt, die weiteren Verfahrensschritte vorschlagen, sagt Monschaus Bürgermeisterin Margareta Ritter.
Neuaufstellung wird vorgeschlagen
Die für die Stadt Monschau und alle Verfahrensbeteiligte wichtigste Feststellung des OVG sei, „dass die Ausdehnung des allgemeinen Siedlungsbereichs auf zehn Hektar bestätigt wurde“. Damit sei der Bebauungsplan materiell rechtmäßig gewesen und die Grundlage für eine Neuaufstellung gegeben, sagt sie.
„Für uns war dies gestern kein guter Tag. Wir sind formell gescheitert wegen Verfahrensfehlern, die uns mit Blick auf die weitere Entwicklung erneut zurückwerfen“, sagt Ritter am Tag nach dem Gerichtsurteil.
Auch wenn Neubauvorhaben im erschlossenen Zusammenhang der Ortslage jetzt nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches beurteilt werden könnten, gelte dies aber nur für Teilbereiche. Die gewerbliche Entwicklung sei nach wie vor für die Zukunft zu sichern, daher werde die Verwaltung dem Rat die Neuaufstellung des Bebauungsplanes vorschlagen. „Auch wenn wir gestern einen Rückschlag erfahren mussten, bleiben wir in Monschau offen für Zusammenarbeit. Vielleicht führt die Feststellung, dass wir materiell richtig bewertet haben, auch bei der Nachbarkommune dazu, bei der Neuaufstellung nicht erneut einen Normenkontrollantrag zu stellen“, sagt Bürgermeisterin Ritter.
Die Städteregion Aachen als zuständige Bauaufsicht geht davon aus, dass die festgestellten Gründe, die zur Aufhebung des Bebauungsplans geführt haben, „heilbar sind und deshalb eine Nutzung der Kaufland-Filiale nicht untersagt werden muss“.
Wie es weitergeht
Drei Klagen am Aachener Verwaltungsgericht
Seit 2015 liegen drei Klagen beim Verwaltungsgericht Aachen, die sich gegen die Baugenehmigung der Kaufland-Filiale im Imgenbroicher Gewerbegebiet Nord-West wenden. Die Klagen richten sich gegen die Städteregion Aachen, die die Baugenehmigung damals erteilt hatte. Das Kaufland eröffnete dann im Dezember 2015.
Die dritte Kammer des Gerichts hat zunächst den Ausgang der Klagen am Oberverwaltungsgericht Münster gegen den Bebauungsplan des Gewerbegebiets abgewartet. Da das Urteil seit Donnerstag vorliegt, muss nun der Vorsitzende Richter Matthias Keller entscheiden, ob das Kaufland stehenbleiben darf oder wieder abgerissen werden muss. Zur Verhandlung könnte es noch in diesem Jahr kommen. (gego)