Rettungsdienst der Städteregion soll diesmal europaweit und ohne Einschränkungen ausgeschrieben werden – und das möglichst zügig.
Städteregion. Die Planung für die Zukunft begann mit der Aufarbeitung der Vergangenheit: „Die Städteregion hat kein Verfahren verloren. Und ich bin nach wie vor überzeugt, dass die Bereichsausnahme rechtens ist und der Europäische Gerichtshof das bestätigen wird.“ Gregor Jansen war es im Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz ein wichtiges Anliegen, die Einschätzung der Verwaltung noch einmal vor den Vertretern der Fraktionen zu formulieren.
Erster Versuch gescheitert
Der im Sommer unternommene Versuch, die Leistungen des Rettungsdienstes mit Berufung auf die besagte Bereichsausnahme in einem eingeschränkten Verfahren alleine an die drei örtlichen Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter Unfall-Hilfe (JUH) zu vergeben, gilt mittlerweile als gescheitert, auch wenn sich die Vergabekammer Rheinland im konkreten Fall und der Europäische Gerichtshof im Grundsatz noch nicht festgelegt haben.
Damit haderten Politik und Verwaltung im Ausschuss noch mal kräftig, folgten dann aber der Aufforderung des Dezernenten, der feststellte: „Wir müssen weiterkommen.“
Gerd Neitzke (SPD)
Weil der aktuelle Vertrag zur Gewährleistung des Rettungsdienstes mit dem DRK Ende 2018 auslaufen und ein neues Verfahren mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen wird, kann die Städteregion nicht auf Grundsatzurteile warten. Zumal es durchaus auch Einschätzungen gibt, die weitaus weniger optimistisch ausfallen als die von Gregor Jansen.
Deshalb soll es zügig eine erneute Ausschreibung geben, bei der auf die Bereichsausnahme verzichtet wird. Beim sogenannten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (siehe Box)haben alle Interessenten die Möglichkeit sich zu beteiligen. Das gilt dann auch für private Anbieter wie die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH, die mit ihrem Widerstand gegen die Anwendung der Bereichsausnahme letztlich dafür gesorgt hatte, dass das Verfahren der Städteregion von der Vergabekammer gestoppt wurde – bis zum Urteil der Richter in Luxemburg, das für frühestens Mitte nächsten Jahres erwartet wird.
Zu diesem Zeitpunkt hofft die Städteregion, zumindest für die folgenden fünf Jahre Planungssicherheit zu haben. Nach dem einstimmigen Votum des Rettungsausschusses, der vom Städteregionsausschuss am nächsten Donnerstag noch bestätigt werden muss, soll das von der Verwaltung vorgeschlagene europaweite Verfahren möglichst schnell angestoßen werden. Das setzt voraus, dass die Vergabe mit Bereichsausnahme offiziell aufgehoben wird – was vom Fachausschuss ebenfalls empfohlen wird.
„Jeder , der an diesem Verfahren teilnimmt, muss eine vernünftige Chance haben“, betonte CDU-Sprecher Franz Körlings in der Sitzung. Und: „Uns ist wichtig, dass die künftigen Partner Tarifverträge oder tarifähnliche Verträge anwenden.“
Das stieß auf breite Zustimmung. Auch bei Marc Peters (Grüne), der hinsichtlich des ersten Punktes feststellte: „Wir hatten jahrzehntelang eine Monopolstellung einer Organisation. Und das hatte längst nicht immer Vorteile. Deswegen plädieren wir für Globalismus im Rettungsdienst.“ Mit der Bereichsausnahme habe man in diesem Sinne die drei örtlichen Hilfsorganisationen bei der Leistungsvergabe beteiligen wollen. „Doch dazu ist es leider nicht gekommen.“ Dass auch die SPD eine Vergabe an DRK, MHD und JUH weiterhin favorisiert, brachte Gerd Neitzke deutlich zum Ausdruck: „Ich wünsche mir, dass der Rettungsdienst in der kommunalen Familie bleibt. Ich möchte keinen privaten Anbieter haben.“
Von der Interessenbekundung bis zur Vergabe
Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gibt der öffentliche Auftraggeber – in diesem Fall die Städteregion – zunächst die Absicht der Vergabe und die Teilnahmebedingungen für das Verfahren bekannt. Das geschieht auf einer europaweiten Plattform.
Bewerber, die nach der Bekanntgabe ihr Interesse bekunden, werden geprüft. Nur diejenigen, die als geeignet eingestuft werden, erhalten in der Folge die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Eingereicht wird ein Erstangebot auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses. Danach folgen Verhandlungen, die sich an einem einheitlichen Fragenkatalog orientieren – „um letztlich möglichst vergleichbare Angebote zu bekommen“, wie Ulrich Wolski vom städteregionalen Amt für Prüfung und Beratung erläutert.
Die letzte Phase des Verfahrens beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe „letztverbindlicher“, das heißt endgültiger Angebote. Der Auftraggeber entscheidet dann anhand der Angebote und der Zuschlagskriterien über die Vergabe.
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