Versand der Wahlbenachrichtigungen – Information vom 30. Januar 2025:
Die Wahlbenachrichtigungen mit Informationen zum Eintrag im Wählerverzeichnis, dem Wahllokal und der Beantragung von Briefwahl werden aktuell zugestellt.
Wahlberechtigte, die bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag bei der Gemeinde Simmerath gestellt haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Alle bisher eingegangenen Briefwahlanträge werden unabhängig vom Versand der Wahlbenachrichtigung berücksichtigt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigung bedeutet nicht, dass ein zuvor gestellter Briefwahlantrag nicht eingegangen ist.
Versand der Wahlunterlagen
Der Versand der Wahlunterlagen hat am 07. Februar 2025 begonnen.
Weitere Info hier
Foto: Hans Keutgen
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