Simmerather Planungsausschuss beschließt Offenlage. Vorhandene Ortslage soll damit abgerundet werden.
STECKENBORN Neues Bauland in Steckenborn: Maximal zehn neue Baugrundstücke können an der Straße „In Steckenborn“, am Ortseingang aus Richtung Strauch entstehen. Der Simmerather Planungsausschuss hat jetzt die Offenlage des entsprechenden Bebauungsplans beschlossen.
„Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die vorhandene Ortslage abgerundet werden. In der Gemeinde Simmerath besteht auch in den kleineren Ortsteilen Bedarf an Baugrundstücken. Demnach ist die Gemeinde gehalten, für die Weiterentwicklung auch dieser Ortsteile zu sorgen“, heißt es dazu in der Begründung des Bebauungsplans durch das Planungsbüro Becker aus Kall. Im Vergleich zu anderen Standorten bestehe für das Plangebiet aufgrund der vorhandenen Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite und dem Vorteil der damit verbundenen günstigen Anbindungsmöglichkeit eine Vorprägung, heißt es darin weiter.
Aufgelockerte Bebauung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll eine aufgelockerte Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern ermöglicht werden, erläuterte Diplom-Geographin Jennifer Conzen vom Büro Becker im Planungsausschuss. Dabei sollen maximal zehn neue Baugrundstücke mit einer Grundstückstiefe von etwa 40 Metern entstehen. „Die tatsächliche spätere Neuparzellierung bleibt der Nachfrage vorbehalten“, so die Stadtplanerin. Entsprechend der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in direkter Nachbarschaft zum knapp 8500 Quadratmeter großen Plangebiet ist für den Bereich eine Festsetzung als Dorfgebiet mit einer eingeschossigen Bebauung beabsichtigt. Dies beziehen die Planer in erster Linie auf den landwirtschaftlichen Betrieb, der bislang die letzte Bebauung auf dieser Straßenseite darstellt. Mit Rücksicht auf den Bio-Bauernhof habe er auch lange gegen diese Planung argumentiert, sagte Klaus Stockschlaeder (Grüne) im Planungsausschuss. „Ich halte die Bebauung an dieser Stelle nach wie vor nicht für glücklich“, so Stockschlaeder. Da jedoch der Landwirt selbst mittlerweile seinen Widerstand aufgegeben habe, werde er sich seiner Stimme enthalten, kündigte der Grünen-Vertreter an.
Es habe „eine Weile gedauert, die sehr vielen offenen Fragen um diesen Bebauungsplan zu klären“, sagte Jennifer Conzen rückblickend. Unter anderem sei es dabei um die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer, um Emissionen des Bauernhofes und um Erbschaftsangelegenheiten gegangen, so die Planerin. Zur Wahrung des Gebietscharakters werden einige allgemein zulässige Nutzungsarten hier nicht zugelassen, unter anderem Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Einzelhandelsbetriebe, Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen sowie Tiefbauunternehmen, Bauhöfe und Speditionsbetriebe.
Gehweg und Querungshilfe
Gemäß Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW wird das Plangebiet mit einem 1,50 Meter breiten Gehweg sowie einer Querungshilfe im Bereich Langgasse ausgestattet.
Nach Abschluss der einmonatigen Offenlage, in deren Rahmen Bürger und Behörden Bedenken und Anregungen vorbringen können, wird der Planungsausschuss die Pläne erneut thematisieren.
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