Eifeler Zeitung, Michael Grobusch

Kommunen fordern mehr Entlastung

Morgen wird der städteregionale Haushalt eingebracht. Anders als zunächst geplant soll die Umlage 2019 leicht sinken.

STÄDTEREGION Am morgigen Donnerstag dreht sich – wieder einmal – alles ums Geld. Zumindest in den Kreisen der Politiker, die sich im Städteregionstag mit den Finanzen des zurückliegenden, des aktuellen und des kommenden Jahres beschäftigen werden. Anlass zu all dem bietet der Haushaltsentwurf für 2019.

Die Verwaltung wird dem höchsten Gremium der Städteregion das umfangreiche Zahlenwerk präsentieren, die endgültige Entscheidung darüber, wie der Haushalt 2019 aussehen wird, soll der Städteregionstag dann in seiner letzten Sitzung des Jahres am 13. Dezember treffen. Bis dahin wird es allerdings noch einigen Gesprächsbedarf geben.

Minus von 7,8 Millionen Euro

Zum Beispiel darüber, was die Städteregion mit Teilen des im Jahr 2017 erwirtschafteten Überschusses von immerhin rund 12,8 Millionen Euro machen soll. Unstrittig ist, dass rund 3,4 Millionen zur Abdeckung des Defizites aus 2016 verwendet werden, weitere voraussichtlich rund 4,4, Millionen Euro, so ist dem aktuellen Budgetbericht der Kämmerei zu entnehmen, werden für die Kompensation des in diesem Jahr zu erwartenden Minus benötigt. Darüber hinaus macht die Verwaltung geltend, dass 1,9 Millionen Euro in die Ausgleichsrücklage für Personalaufwendungen fließen sollten. Das aber behagt längst nicht jeder der zehn zur Städteregion gehörenden Kommunen. Ausdruck findet das in einer gemeinsamen Erklärung aller Kämmerer, in der gefordert wird, die Mittel stattdessen zur Entlastung der Kommunen einzusetzen.

Kämmerer sind sich einig

Geschlossen sprechen sie sich zudem dafür aus, auch die übrigen rund 3,1 Millionen Euro aus dem 2017er Überschuss an die Kommunen weiterzugeben. Mit der Alternative der Städteregion können sie sich demnach nicht anfreunden. Die hatte vorgeschlagen, das Geld in ihre eigene Ausgleichsrücklage zu geben, die zur Gründung der Städteregion vor neun Jahren einmal 57,4 Millionen Euro umfasst hatte, 2014 aber nach mehrfachem Zugriff bereits aufgebraucht worden war. Eingefordert haben die Kämmerer außerdem, positive Effekte, die aus einer möglichen Senkung der Umlage resultieren, die die Städteregion an den Landschaftsverband Rheinland zahlen muss, ebenfalls zugunsten der Städte und Gemeinden zu verrechnen.

In jedem einzelnen der geforderten Fällen und erst recht, wenn die drei Forderungen allesamt umgesetzt würden, könnten die Zahlungen der Städte und Gemeinden an die Städteregion im Jahr 2019 geringer ausfallen als von der städteregionalen Kämmerei avisiert. Diese ist in ihrem ersten Eckdatenpapier davon ausgegangen, dass die sogenannte Regionsumlage, die die finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Leistungen und Kosten der Städteregion regelt, von 40,6833 Prozent in diesem auf 41,3031 Prozent im nächsten Jahr steigen wird. Die Zahlungsverpflichtungen würden damit für die neun Altkreiskommunen im Vergleich zu 2018 um insgesamt 9,8 auf dann 196,7 Millionen Euro steigen, die der Stadt Aachen von 164,4 auf 168,3 Millionen Euro.

Im Haus der Städteregion wird am morgigen Donnerstag erstmals über den Haushalt für das Jahr 2019 beraten. Foto: Michael Grobusch

Allerdings kündigt die Verwaltung im Vorfeld der Sitzung des Städteregionstages an, am Donnerstag eine aktualisierte Fassung des Haushaltsentwurfes 2019 vorzulegen. In diesem wird nunmehr von einem Umlagesatz von 40,3862 Prozent ausgegangen, was sogar einer geringfügigen Senkung im Vergleich zum laufenden Jahr gleichkäme. Die Umlage der Stadt Aachen beträgt nach den neuen Berechnungen nicht mehr 36,1787, sondern 35,8795 Prozent. Einzelheiten hierzu sollen in der Sitzung folgen.

Gut vorstellbar ist, dass unter diesen veränderten Bedingungen auch die Gemeinde Roetgen und die Stadt Würselen ihre ablehnende Haltung aufgeben werden. Die örtlichen Räte hatten dort im September die sogenannte „Benehmensherstellung, das heißt ihre Zustimmung zum städteregionalen Zahlenwerk, verweigert – in Roetgen sogar verknüpft mit der Forderung, die Städteregion solle sich einem Haushaltssicherungskonzept unterwerfen.

Die Kreisordnung NRW sieht vor, dass die regionsangehörigen Kommunen vor der Erstellung des Haushaltes angehört werden müssen. Allerdings beschränkt sich dieses Recht auf die Bestimmung der Regionsumlage. Und es hat keine bindende Wirkung. Denn das letzte Wort hat der Städteregionstag, der seine Entscheidung zwar begründen muss, aber nicht auf das Einverständnis der Kommunen angewiesen ist.

WAHL DES STÄDTEREGIONSRATES

Doppelter Urnengang kostet 742 000 Euro

Die vorgezogene Wahl des Städteregionsrates sorgt für eine außer- planmäßige Belastung des städteregionalen Haushaltes 2018. Die Verwaltung rechnet mit Gesamtkosten von etwa 742 000 Euro für den (sehr wahrscheinlichen) Fall, dass es nach dem ersten Wahlgang am 4. November zwei Wochen später eine Stichwahl geben wird.

Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW ist die Städteregion verpflichtet, den regionsangehörigen Kommunen die Kosten, die ihnen durch die Wahl des neuen Städteregionsrates entstehen, zu erstatten. Anerkannt werden Sachaufwendungen – zum Beispiel Papier- und Portokosten, Raummieten und Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände – sowie Personalkosten für Überstundenvergütungen von Festangestellten und Lohn für Aushilfskräfte.

Nach Aussage von Städteregionsrat Helmut Etschenberg, der zum 31. Dezember aus dem Amt ausscheiden wird, wären die Kosten für den Urnengang, wenn er zusammen mit einer anderen Wahl stattfinden würde, nicht wesentlich niedriger. Sie beliefen sich laut einer Schätzung auf rund 621 000 Euro.

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