Gemeinde Simmerath stellt Abwasserbeseitigungskonzept 2019 bis 2024 vor. 80 Millionen Euro Anlagevermögen.
SIMMERATH Insgesamt 9,5 Millionen Euro muss die Gemeinde Simmerath im Sechs-Jahres-Zeitraum 2019 bis 2024 in die Abwasserbeseitigung investieren. Dies geht aus der vierten Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde hervor, das Bauamtsleiter Michael Bongard nun im Tiefbauausschuss vorstellte.
Kanalgebühr gesenkt
Die Pflicht zur Abwasserbeseitigung ergibt sich aus dem Landeswassergesetz, das diese Aufgabe und die Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur auf die Gemeinden überträgt, während der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) die Kläranlagen und Sonderbauwerke betreibt. Sämtliche Kosten sind dabei in die gemeindliche Abwassergebührensatzung umzulegen, was durch vermehrte Investitionen in der Vergangenheit zu hohen Abwassergebühren für Bürger und die Gewerbetreibenden geführt hat. Das ständige Bemühen der Gemeinde um verträgliche Gebühren sei vor allem zum laufenden Jahr erfolgreich gewesen, konnte doch die Leistungsgebühr Schmutzwasser („Kanalgebühren“) von 4,31 auf 3,99 Euro gesenkt werden. Auch die Niederschlagsgebühr für jeden versiegelten Quadratmeter Fläche sank von 62 auf 57 Cent. Unverändert sind seit Jahren die jährlichen Grundgebühren für Schmutzwasser (120 Euro) und Niederschlagswasser (15 Cent/m²).
In der vergangenen dritten Periode des ABK (2012 bis 2018) musste alleine die Gemeinde Simmerath fast sieben Millionen Euro in wesentliche bauliche Maßnahmen im Abwasserbereich investieren. Im Einzelnen waren dies das Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet Simmerath-Lohmühlenstraße (216.000 Euro), die Erneuerung des Trennsystems in der Römerstraße in Einruhr (298.000), die Niederschlagswasser-Anlage auf dem Parkplatz an der Sekundarschule in Simmerath (113.000), der Neubau des Trennsystems in der Nobelstraße (540.000), die Restkanalisation des Hangwegs in Erkensruhr (255.000), die Niederschlagswasser-Leitung Auf der Held in Steckenborn (109.000), die laufende Kanalunterhaltung (1,418 Mio.), die Fremdwassersanierung in Lammersdorf (3,0 Mio.) sowie der Baubeginn des Retentionsbodenfilters am Fischbach in Simmerath (1,0 Mio.). „Zusätzlicher Wertzuwachs ergab sich durch privatrechtliche Erschließungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Neubaugebiete Lohmühlenstraße, In der Schlad und Hommelepötz sowie durch die Übergabe von Kanalvermögen in Höhe von 975.000 Euro“, berichtete Bongard.
Reinhold Köller
(UWG)
Das Anlagevermögen beeinflusst wesentlich die Abschreibung sowie den jährlichen Beitragsbescheid des WVER für die Kalkulation der Abwassergebühren in der Gemeinde Simmerath. Dabei lag die Abschreibung in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils zwischen 1,222 und 1,378 Millionen Euro, wie Michael Bongard berichtete. Die Beitragsentwicklung des WVER für den Bereich Abwasser in der Gemeinde Simmerath machte den großen Sprung allerdings schon in der Periode davor, als sie zwischen 2006 und 2010 von gut 2,2 Millionen auf knapp unter drei Millionen Euro kletterte. „Immerhin hat sich der Beitrag auf diesem hohen Niveau aber seither gehalten und ist nicht weiter angestiegen“, stellte Bongard fest.
Im vierten Abwasserbeseitigungskonzept 2019 bis 2024 stehen im Wesentlichen drei größere Blöcke an. Es sind die Maßnahmen zur Instandhaltung des Kanalnetzes wie die Abwicklung kleinerer Bauschäden, die jährliche Untersuchung des Netzes (rund 1,8 Mio. Euro), Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung an Einleitstellen in Simmerath, Lammersdorf, Rurberg, Eicherscheid und Steckenborn einschließlich der Neubaugebiete (rund 6,6 Mio.) sowie die städtebauliche, strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung von Neubaugebieten wie Südliches Weißenborn in Strauch (ohne Erschließungsverträge/rund 1,1 Mio.).
Netzerweiterung durch Baugebiete
„Außerdem besteht auch weiterhin hoher Investitions- und Finanzbedarf im Bereich der Abwasserentsorgung, der restlichen Umsetzung des NRW-Trennerlasses, der laufenden Anpassung der Anlagen an die anerkannten Regeln der Technik sowie der Netzerweiterung durch Neubaugebiete“, sagte Bongard in seinem Fazit und Ausblick. Der Bauamtsleiter sieht die Gemeinde Simmerath bei dieser großen Aufgabe aber nicht alleine auf weiter Flur: „Es gibt neben den Kanalanschlussgebühren auch Refinanzierungsmöglichkeiten durch den Wasserversorger (WAG) im Rahmen der Kooperationsverträge, von Straßen.NRW oder durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln“, so Bongard, der abschließend feststellte, dass die künftige Entwicklung der Abwasserbeseitigung schwer vorherzusagen sei, da hier auch Faktoren wie die Einwohnerentwicklung, die Bautätigkeit, die Beibehaltung der Abwassergebührenhilfe oder die Beitragsentwicklung des WVER eine große Rolle spielen würden.
Dem Rat empfohlen
Der Tiefbauausschuss nahm die Zahlen und Aussagen des Bauamtsleiters zur Kenntnis und empfahl das ABK 2019 bis 2024 einstimmig dem Gemeinderat für seine Sitzung am kommenden Dienstag. In der Gemeinde Simmerath gelten die hohen Anforderungen an die Abwasserbehandlung vor allem deshalb, weil im Gemeindegebiet mit dem Obersee, der Kalltalsperre und der Wasserscheide zur Dreilägerbachtalsperre Trinkwasserspeicher und –einzugsgebiete für die Ballungsgebiete liegen. Deshalb wünschte Reinhold Köller (UWG) mit einem Augenzwinkern „der Gemeinde viel Glück im Kampf um die Beteiligung der Nutznießer all dieser Maßnahmen“.
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