Ministerin Scharrenbach legt Entwurf für Neuregelung der umstrittenen Gebühren vor. Im Grundsatz werden die Anlieger weiter zur Kasse gebeten. Aber es gibt auch Entlastungen.
DÜSSELDORF Anders als etwa Bayern wird NRW die umstrittenen Straßenbaubeiträge nicht abschaffen. Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat ihren Gesetzentwurf für eine Neuregelung der Gebühren soeben fertiggestellt. Er sieht zwar Entlastungen für Anlieger von Straßen vor, die von Baumaßnahmen betroffen sind. Grundsätzlich sollen die Grundstückseigentümer aber weiterhin zur Kasse gebeten werden.
Scharrenbach bestätigte, dass ihr Entwurf auf dem Weg in die gesetzgeberische Abstimmung ist. Dazu gehören eine erneute Anhörung von Experten sowie eine Abstimmung im Landtag, wo die schwarz-gelbe Mehrheit den Entwurf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zustimmen wird.
Damit stemmt die Ministerin sich gegen enormen Druck: Rund 40 Bürgerinitiativen hatten zuletzt für eine Abschaffung der Beiträge gekämpft. Der Bund der Steuerzahler sammelte fast eine halbe Million Unterschriften gegen die Gebühr, die Grundstückseigentümer in der Regel unerwartet belastet. Die SPD wollte die Gebühr ebenfalls abschaffen und die Kosten von zuletzt rund 120 Millionen Euro jährlich über den Landeshaushalt finanzieren.
Dazu wird es nicht kommen. Die Neuregelung kommt aber an mehreren Stellen den Anliegern entgegen. So nimmt das Land ihnen jährlich 65 Millionen der Kosten ab. Allerdings geschieht das über einen Förderfonds; Land und Kommune entscheiden, in welchen Fällen die Anlieger entlastet werden und in welchen nicht. Reine Anliegerstraßen etwa könnten auf diesem Weg von der Förderung ausgeschlossen werden. Anlieger von Straßen, über die viel allgemeiner Verkehr fließt, könnten stärker entlastet werden.
Zudem wird ein voraussetzungsloser Anspruch auf Ratenzahlung eingeführt, die bislang nur in Härtefällen möglich war. Die Betroffenen sollen die Gebühr auf 20 Jahre verteilt abzahlen dürfen. Der Zinssatz soll statt derzeit sechs Prozent künftig zwei Prozent über dem aktuellen Basiszins liegen.
Anlieger, deren Grundstücke besonders tief sind oder an mehreren Straßen gleichzeitig liegen, bekommen Ermäßigungen. Die Kommunen werden zu einem jährlich fortzuschreibenden Straßen- und Wegekonzept verpflichtet, so dass Anlieger schon früh erfahren, wo welche Straßenbaumaßnahmen zu erwarten sind.
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