Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder,
liebe Bürger der Gemeinde Simmerath,
nachdem nun schon lange die mahnenden und bittenden Worte der IG, der Eltern, Großeltern, Kinder und vieler Bürger zur Schließung der Schwalbenschule im nächsten Jahr von den Mehrheitsfraktionen aus CDU und Grünen überhört wurden, wurde eine Kostenanfrage zur Einleitung eines Bürgerbegehrens von der IG eingereicht. Über das in diesem Zusammenhang geführte Gespräch mit der Gemeindeverwaltung (nach §26 Abs.2 GO NRW) und die daraus entstehenden Konsequenzen, möchten wir hiermit informieren.
Schon jetzt weiß die Gemeinde Simmerath, dass sie ein Bürgerbegehren zum Thema „Teilstandort in Kesternich“ als nicht zulässig ansehen wird. Man hat uns in diesem Gespräch erklärt, dass selbst wenn die Ratsmitglieder sich für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aussprechen würden, der Bürgermeister diesen Entscheid beanstanden würde, da sich das Bürgerbegehren auf den bereits im letzten Jahr gefällten Ratsentscheid bezöge und damit die Einreichungsfrist verstrichen sei. Natürlich wissen wir alle, dass genau diese Annahme falsch ist, da wir uns mit unserem Einwohnerantrag nicht auf die beschlossene Schulschließung bezogen haben, sondern stattdessen den Antrag gestellt haben (nach Schulschließung in 2017) einen Teilstandort der GGS Steckenborn im Gebäude der jetzigen Kesternicher Grundschule zu bilden. Auch rechtlich haben wir uns hier umfassend beraten lassen. „Es bleibt Ihnen nur der Weg der gerichtlichen Klage, und da müssen Sie sich überlegen ob Sie das finanziell gestemmt bekommen.“ war das Fazit der Beratung. Eine kleine Interessengemeinschaft muss sich gut überlegen, ob sie ein solches gerichtliches Verfahren anstreben kann und ob die finanziellen Mittel reichen. Der Zuspruch der Bürger, die uns bereits bis hierher finanziell unterstützt haben und auch weiter unterstützen würden, die uns ansprechen und uns bitten: „Macht weiter!“ – all das hat uns immer bestärkt. 1300 Unterzeichner unserer Listen – das sind weitaus mehr Unterschriften als für ein Bürgerbegehren nötig wären. Doch nun zwingt man uns in die Knie, denn die Gewissheit, ein gerichtliches Verfahren führen zu müssen, widerstrebt uns und entspricht auch nicht unserem Verständnis von Demokratie. Wir haben im Gegensatz zur Gemeinde nicht die Möglichkeit, ein jahrelanges gerichtliches Verfahren über Steuergelder finanzieren zu können. Es ist nicht unser Ziel einen Rechtsstreit gegen die Gemeindeverwaltung zu führen, wenn ungewiss ist, ob zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses unser Anliegen, alle vier Grundschulstandorte der Gemeinde Simmerath zu erhalten, überhaupt noch realisierbar ist – oder ob zwischenzeitlich neue Fakten geschaffen wurden.
Sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder, Sie sind die gewählten Vertreter der Bürger der Gemeinde Simmerath!
Wir – die IG – haben unsere Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir haben politische Arbeit betrieben, recherchiert, informiert, mit Eltern gesprochen, uns rechtlich beraten lassen und schließlich den Wunsch der Bürger zum Schulerhalt in Form von 1300 Unterschriften zum Rathaus gebracht, um ehrenamtlich die Interessen der Bürger zu vertreten.
Die Interessen der Bürger zu vertreten ist auch Ihre Aufgabe.
Die Schulschließung in Kesternich ist eine unfassbar falsche, die komplette Gemeinde Simmerath betreffende Entscheidung. Ein Ratsbürgerentscheid würde das aufwendige Verfahren eines Bürgerbegehrens umgehen und diese Last von den Schultern des „kleinen Mannes“ nehmen. Es käme zur direkten Abstimmung der Bürger in dieser so wichtigen Frage.
Natürlich soll nicht „jede Kleinigkeit“ von den Bürgern abgestimmt werden, dafür wird schließlich ein Gemeinderat gewählt – doch die so kontrovers diskutierte Schließung der Schwalbenschule ist ein Thema mit enormer Tragweite für die gesamte Gemeinde Simmerath und stellt damit ein absolutes Musterbeispiel für eine Entscheidung dar, die durch einen Ratsbürgerentscheid an die Bürger zurückdelegiert werden kann. Unabhängig vom Ergebnis der Bürgerentscheidung bliebe vielen Bürgern statt eines Gefühls der Ohnmacht und des Überhört-Werdens das Empfinden, Teil einer Demokratie zu sein, in der Entscheidungen im Sinne der Wähler getroffen werden.
Es ist schade, wenn ein eigens in der Gemeindeordnung NRW für solche Themen vorgesehenes demokratisches Mittel nicht einmal in Erwägung gezogen wird.
Vielleicht braucht man dazu Mut, vielleicht muss man es einfach nur wollen.
Wir fordern deshalb alle Fraktionen auf, einen Ratsbürgerentscheid zu beantragen und diese wichtige Frage an die Bürger zurück zu delegieren.
Welcher vom Bürger gewählte Ratsvertreter könnte eine solche Bürgerentscheidung ernsthaft ablehnen?
Welches Ratsmitglied wird die Meinung der Bürger zu dieser Frage lieber nicht hören oder umsetzen wollen?
Das wäre ein Fußtritt für die Demokratie und eine Entmündigung der Wähler obendrein.
Unser herzlicher Dank gilt allen Bürgern, die in der gesamten Zeit so großartig hinter uns standen. Wir bedanken uns auch für die vielen guten Gespräche, Leserbriefe zum Thema, Geldzuwendungen und Dankesworte für unsere Arbeit! Wir sind nach wie vor sicher:
Die Kinder sind es wert!
Mit freundlichen Grüßen
IG Schwalbenschule