Gemeinde schreibt betroffene Familien an. Schulverwaltungsamt informiert.
SIMMERATH Gemäß dem Paragrafen 35 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Demnach sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 geboren sind, zum 1. August 2019 schulpflichtig. Kinder, die nach dem 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Für das Anmeldeverfahren der Schulneulinge in Simmerath zum Schuljahr 2019/2020 werden die Anmeldungen zentral von der Gemeinde entgegengenommen. Hierzu werden die Eltern der schulpflichtigen Kinder aus der Gemeinde Simmerath per Brief mit Anmeldevordruck durch das Simmerather Schulverwaltungsamt angeschrieben. Sofern kein Schreiben zugeht, wird darum gebeten, mit dem Schulverwaltungsamt Kontakt aufzunehmen. Der Anmeldebogen kann beim Schulverwaltungsamt der Gemeinde Simmerath im Rathaus, Tel. 02473/ 607139, angefordert werden. Die Schulanmeldungen sind bis zum 24. September per Post oder per Fax (02473/ 607100) an das Schulverwaltungsamt der Gemeinde Simmerath, Rathaus, 52152 Simmerath, zurückzureichen.
Rückfragen möglich
Anschließend werden die Anmeldungen nach Grundschulen sortiert den einzelnen Schulen zugeleitet. Die Grundschulen werden dann mit den Eltern Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein Kennenlerngespräch zu vereinbaren und über die Schulaufnahme zu entscheiden. Für Rückfragen stehen das Schulverwaltungsamt sowie die Schulleitungen der hiesigen Grundschulen der Gemeinde Simmerath gerne zur Verfügung.
Gefällt's? Empfehle uns weiter!