Gemäß § 35 Schulgesetz NRW beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Demnach sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 geboren sind, zum 1. August 2016 schulpflichtig.
Kinder, die nach dem 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Für das Anmeldeverfahren der Schulneulinge zum Schuljahr 2016/2017 werden die Anmeldungen zentral durch die Gemeinde Simmerath entgegengenommen. Hierzu werden die Eltern der schulpflichtigen Kinder aus der Gemeinde Simmerath in einem separaten Schreiben mit Anmeldevordruck durch das hiesige Schulverwaltungsamt angeschrieben. Sofern kein Schreiben zugeht, wird darum gebeten, mit dem Schulverwaltungsamt Kontakt aufzunehmen. Der entsprechende Anmeldebogen kann im Übrigen beim Schulverwaltungsamt der Gemeinde Simmerath, Rathaus, 52152 Simmerath, Tel. 02473/607139, angefordert werden.
Die Schulanmeldungen sind bis zum 14.09.2015 per Post oder per Fax (02473/607100) an das Schulverwaltungsamt der Gemeinde Simmerath, Rathaus, 52152 Simmerath, zurückzureichen.
Anschließend werden die Anmeldungen nach Grundschulen sortiert den einzelnen Schulen zugeleitet. Die Grundschulen werden dann mit den Eltern Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein Kennenlerngespräch zu vereinbaren und über die abschließende Schulaufnahme zu entscheiden.
Für Rückfragen stehen das Schulverwaltungsamt sowie die Schulleitungen der hiesigen Grundschulen der Gemeinde Simmerath gerne zur Verfügung.
Quelle: Bekanntmachung Gemeinde Simmerath
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