Eifeler Zeitung, Andreas Gabbert

Erst zu wenig Schüler und später zu viele

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Sondergenehmigungen der Bezirksregierung für die Sekundarschule Nordeifel am Standort Simmerath nötig

NORDEIFEL Die Sekundarschule Nordeifel hat ein Problem. In den Eingangsklassen gibt es nämlich zu wenig Schüler und in den höheren Klassen zu viele.

Am Hauptstandort in Simmerath gab es zum aktuellen Schuljahr zum zweiten Mal in Folge zu wenige Anmeldungen für eine dreizügige Eingangsstufe. Gleichzeitig gab es aber für das Schuljahr 2017/18 und auch im laufenden Schuljahr zusätzliche Anmeldungen für die Klassen 8 und 9, so dass jeweils eine zusätzliche vierte Klasse für diese Jahrgänge (die heutigen Klassen 9 und 10) eingerichtet wurde. Für beides ist eine Genehmigung der Bezirksregierung Köln nötig.

An Bedingungen geknüpft

Für die Fortführung einer Sekundarschule mit einem Teilstandort sind laut Schulgesetz NRW mindestens fünf Parallelklassen erforderlich, hiervon zwei am Teilstandort Hürtgenwald. Vorgesehen sind Klassengrößen von 20 bis 29 Schülern. „Demnach sind für die Fortführung des dreizügigen Hauptstandortes der Sekundarschule in vertikaler Gliederung mindestens 60 Anmeldungen für die Klasse 5 erforderlich“, heißt es in einem Schreiben der Bezirksregierung an den Schulverband Nordeifel. Diese Zahl wurde am Hauptstandort der Sekundarschule in Simmerath wie auch schon im Vorjahr nicht erreicht, so dass erneut nur zwei Eingangsklassen gebildet werden konnten.

Die dauerhafte Fortführung eines zweizügigen Hauptstandortes sieht das Schulgesetz NRW in der aktuellen Fassung aber nicht vor.

Aus dem Schreiben der Bezirksregierung

Im vergangenen Jahr teilte die Bezirksregierung die Auffassung des Schulverbandes, dass die Sekundarschule Nordeifel am Hauptstandort zunächst mit zwei Eingangsklassen weitergeführt und das Anmeldeverhalten zum Schuljahr 2018/19 abgewartet werden sollte. Die damit verbundenen Hoffnungen erfüllten sich aber nicht, auch in diesem Schuljahr bestehen die beiden Eingangsklassen in Simmerath lediglich aus insgesamt 43 Schülern.

Die vorübergehende Unterschreitung der Mindestgröße ist aber an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen dürfe die Unterschreitung der Mindestzahl nur vorübergehend der Fall sein, zum anderen müsse der Weg zu einer anderen Sekundarschule für die Schüler unzumutbar sein, schreibt die Bezirksregierung. Sie teile aber nicht die im vergangenen Jahr geäußerte Einschätzung des Schulverbandes, dass die zu geringen Anmeldezahlen nur vorübergehender Natur seien.

Der Schulverband hatte dann auf die allgemeine Schulsituation im Verbandsgebiet und die besondere Bedeutung der Sekundarschule Nordeifel in der Region verwiesen. Die Schule ergänze im ländlichen Raum das vorhandene Schulangebot, und die Nutzung eines alternativen Angebots sei wegen der langen Fahrzeiten nicht zumutbar, hatte der Verband argumentiert.

Diese Ausführungen konnte die Bezirksregierung grundsätzlich nachvollziehen und erklärte sich damit einverstanden, die Sekundarschule in der bisherigen Form auch zum Schuljahr 2018/19 weiterzuführen.

An der Sekundarschule wird sehr gute Arbeit geleistet.

Karl-Heinz Hermanns
Vorsitzender der Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel

„Die dauerhafte Fortführung eines zweizügigen Hauptstandortes sieht das Schulgesetz NRW in der aktuellen Fassung aber nicht vor“, schreibt die Bezirksregierung. Der Schulverband verweise zwar auf einen Beschluss des Landtagsausschusses für Schule und Bildung, mit dem die Landesregierung einstimmig beauftragt wurde, eine zweizügige Fortführung der Sekundarschulen unter Berücksichtigung qualitativer Standards zu ermöglichen, aber inwieweit und zu welchem Zeitpunkt dieser politische Wille Eingang in eine entsprechende Schulgesetzgebung finden werde, sei derzeit offen, heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung.

Als es jetzt in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel um die aktuellen Schülerzahlen der weiterführenden Schulen ging, sprach Monschaus Bürgermeisterin Margareta Ritter als Verbandsvorsteherin mit Blick auf die Sekundarschule von einer „unbefriedigenden Entwicklung“, die „wenig planbar“ sei und für Ängste sorge, ob die Bezirksregierung wieder eine Ausnahmegenehmigung erteilen werde.

Es sei zwar im zweiten Jahr in Folge nicht gelungen, die erforderliche Schülerzahl für die Eingangsklassen zu erreichen, die Aufnahme von zusätzlichen Schülern in den höheren Klassen habe dort aber zu einer Vierzügigkeit geführt und zeige, welche große Bildungsverantwortung vom Schulverband Nordeifel geschultert werde.

Eigentlich hätten die zusätzlichen Schüler abgewiesen werden müssen, da die drei genehmigten Klassen am Standort Simmerath bereits mit 30 Schülern über Gebühr gefüllt gewesen seien.

Obwohl die Lehrerzahl nicht erhöht worden sei, habe sich die Sekundarschule offen gezeigt und entschieden, elf zusätzliche Schüler aufzunehmen. Auch Simmeraths Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns sprach als Vorsitzender der Verbandsversammlung von einer Herausforderung.

Auf Nachfrage von Micha Kreitz (CDU), ob angenommen werde, dass die Vierzügigkeit in den höheren Klassen der Normalfall sei, antwortete die neue stellvertretende Schulleiterin Melanie Müller, dass es mit Blick auf die 8. Klassen absehbar sei, dass es erneut dazu kommen könnte. Bei den zusätzlichen Schülern handele es sich sowohl um die Kinder zugezogener Familien als auch um die Abgänger von anderen Schulen.

Daniel Wiegand (Grüne) erkannte im ganzen Regierungsbezirk einen allgemeinen Trend bei den Sekundarschulen. „Simmerath ist kein besonderer Fall“, sagte er. Er wolle die Situation aber nicht verharmlosen, daran gelte es zu arbeiten.

Der Schulleiter des St.-Michael-Gymnasiums in Monschau, Dr. Bernd Gotzen, bestätigte diesen Eindruck. Trotz vorheriger Beratung würden viele Eltern erst zu einem späten Zeitpunkt erkennen, dass sie die falsche Schulform für ihr Kind gewählt hätten.

„An der Sekundarschule wird sehr gute Arbeit geleistet“, betonte Karl-Heinz Hermanns. Das werde auch zu sehen sein, wenn am Ende dieses Schuljahres die ersten Abschlussklassen die Schule verlassen würden – viele Schüler mit Realschulabschluss, Fachoberschulreife oder mit Qualifikation für die Oberstufe des Gymnasiums.

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